Justizminister: Internetstrafrecht soll überarbeitet werden
Straftatbestände sollen wegen steigender Cybercrime-Zahlen überarbeitet werden, fordern die Justizminister. Der Hackerparagraf soll wohl bleiben.

Die Justizminister der Länder fordern in ihrer Herbstkonferenz eine Überprüfung des geltenden Strafrechts in Sachen Internetkriminalität. "Hier ist eine Novellierung nötig. Das kann einzelne Straftatbestände betreffen, vielleicht neue Straftatbestände. Das kann aber auch das Strafmaß betreffen", sagte Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) anlässlich der Herbstkonferenz in Berlin. Die Zahl der Betrugsfälle und Cyberattacken auf Bürger, Unternehmen und Behörden nehme zu. Der Beschluss der Justizminister stelle klar, "dass hier dringender Handlungsbedarf besteht".
Laut dem Justizministerium in Sachsen-Anhalt werden Internetdelikte bisher überwiegend als Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) und Datenveränderung (§ 303a StGB) verfolgt. Der Strafrahmen liege aktuell bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Weidinger und ihre Kollegen haben das Bundesjustizministerium zu einer Prüfung aufgefordert, ob das Strafrecht den aktuellen Entwicklungen noch ausreichend gerecht wird. Außerdem soll geklärt werden, ob den Strafverfolgungsbehörden geeignete Ermittlungsinstrumente zur Verfügung stehen, um die Delikte effektiv verfolgen zu können.
Härtere Strafen soll es laut den Justizministern auch für das Fälschen von Impfpässen und Testnachweisen geben. "Angesichts des gesundheitlichen Gefährdungspotenzials muss da die Systematik noch mal geprüft werden", sagte Weidinger. Das Bundesjustizministerium bringe da bereits Neuerungen auf den Weg.
IT-Sicherheitsforscher kritisieren Hackerparagraf
Der umgangssprachlich Hackerparagraf gennnante Paragraf 202c des Strafgesetzbuches stellt die Vorbereitung zum Ausspähen (§ 202a StGB) oder Abfangen (§ 202b StGB) von Daten unter Strafe. "Im Falle des Hackerparagrafen ist es allerdings das explizite Interesse des Gesetzgebers, bereits die Vorbereitungshandlungen unter Strafe zu stellen", sagte der Rechtsanwalt Ulrich Kerner auf dem Hackerkongress 36C3.
Der Paragraf wird von Sicherheitsforschern immer wieder kritisiert, weil er in keiner Weise die Arbeitsrealität von Sicherheitsforschern berücksichtige. Zuletzt wurde die Entwicklerin Lilith Wittmann auf Grundlage des Paragrafen von der CDU angezeigt, nachdem sie Sicherheitslücken in der CDU-Connect-App entdeckt und unter anderem an die Partei gemeldet hatte. Der Chaos Computer Club (CCC) kündigte daraufhin an, keine Sicherheitslücken mehr an die CDU zu melden. Mittlerweile hat die Partei die Anzeige zurückgezogen.
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