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Justiz: Encrochat-Daten in Frankreich eventuell illegal erlangt

Laut dem obersten Gericht Frankreichs könnten die Daten aus dem Encrochat-Hack illegal erlangt worden sein. Die resultierenden Verfahren geraten damit in Probleme.

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Die Encrochat-Daten könnten in Frankreich illegal erlangt worden sein. (Bild: Martin Wolf/Golem.de)

Der Kassationsgerichtshof Frankreichs, das oberste Gericht des Landes, hat eine wichtige Entscheidung in Bezug auf den sogenannten Encrochat-Hack durch die französischen Behörden getroffen. Demnach könnten sämtliche von der Polizei gesammelten Daten illegal erlangt worden sein, eine Verwertung als Beweismittel wäre damit ausgeschlossen. Das berichten die Verteidiger in einem Encrochat-Fall, Robin Binsard und Guillaume Martine, und bezeichnen die Entscheidung als "Etappensieg".

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Polizeibehörden aus Frankreich und den Niederlanden hackten im Jahr 2020 in Kooperation mit Europol und Eurojust den verschlüsselten Messenger Encrochat. Europol begründete den Zugriff "mit einem sehr hohen Anteil an Nutzern, die vermutlich an kriminellen Aktivitäten beteiligt waren".

Daraufhin folgten zahlreiche Strafverfahren nicht nur in Frankreich, sondern auch anderen Ländern der EU, darunter Deutschland. Diese Verfahren stützten sich maßgeblich auf die aus dem Hack erlangten Informationen wie Chatnachrichten.

BGH erlaubt Verwertung der Daten

Der Hack durch die Polizeibehörden sowie die Auswertung der Daten - auch durch das Bundeskriminalamt (BKA) - sind umstritten. Darüber, ob und inwiefern diese Daten aber überhaupt rechtmäßig erlangt und verwertet wurden, herrscht Uneinigkeit bei Gerichten. Allerdings sah der Bundesgerichtshof in diesem Frühjahr die Verwertung der gehackten Encrochat-Daten als grundsätzlich zulässig an.

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Die Anwälte in dem Fall in Frankreich machten nun geltend, dass die Strafverfolgungsbehörden keine technischen Details zu dem eigentlichen Vorgehen bereitgestellt hätten, da dieses als geheim eingestuft worden sei. Darüber hinaus fehle den erlangten Daten ein Echtheitszertifikat.

Der Kassationsgerichtshof folgte dieser Argumentation und befand, dass die Gerichte dies zuvor nicht gewürdigt hätten. Der Fall wird deshalb an die erste Instanz zurückverwiesen. Die Anwaltskanzlei hat die Entscheidung veröffentlicht.