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Julian Assange: Richterin hält Haftbefehl gegen Assange aufrecht

In einer Anhörung hat Richterin Lena Egelin entschieden, den Haftbefehl gegen Julian Assange aufrecht zu erhalten. Assanges Anwälte hatten argumentiert, dass der Haftbefehl unangemessen sei. Die Staatsanwaltschaft beharrt darauf, dass eine Anklage weiterhin wahrscheinlich sei.
/ Jörg Thoma
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Julian Assange in der Ecuadorianischen Botschaft in London (Bild: Peter Macdiarmid/Getty Images)
Julian Assange in der Ecuadorianischen Botschaft in London Bild: Peter Macdiarmid/Getty Images

Die schwedische Richterin Lena Egelin hat in einer Anhörung den Haftbefehl gegen Julian Assange aufrecht erhalten. Es gebe weiterhin einen hinreichenden Verdacht gegen ihn. Assange sei weiterhin ein Verdächtiger in einem Fall von Vergewaltigung und sexueller Belästigung. Assanges Anwälte wollen in Berufung gehen.

Der erneute Versuch, Assanges europäischen Haftbefehl aufzuheben, kam im Zuge einer Reform des schwedischen Strafgesetzes, wonach ein Gefangener das Recht habe, alle Fakten einzusehen, die zu seiner Verhaftung geführt haben. Damit wurde das schwedische Recht an das europäische angeglichen. Assanges Anwälte hatten unter anderem argumentiert, die Staatsanwaltschaft enthalte ihnen SMS vor, die die beiden Frauen untereinander geschrieben hätten.

Assanges Anwälte argumentierten außerdem, ihr Mandant hätte alles getan, um den schwedischen Strafverfolgungsbehörden entgegenzukommen. Er habe einer Befragung in London zugestimmt, was die schwedische Staatsanwaltschaft jedoch abgelehnt hatte. Ohnehin würden die Aussagen der beiden Frauen bei der Polizei für eine Anklage gegen Assange nicht ausreichen. Ein europaweiter Haftbefehl gegen Assange sei deshalb unverhältnismäßig. Er sei ohne Wissen über eine ausstehende Befragung durch die Strafverfolgungsbehörden aus Schweden abgereist. Deshalb sei der Vorwurf der schwedischen Staatsanwaltschaft, Assange sei aus Schweden geflohen, nicht richtig. Assange drohe weiterhin die Auslieferung an die USA, sollte er nach Schweden reisen, sagten seine Anwälte.

Schwere Anschuldigungen

Im Gegenzug argumentierte die Staatsanwaltschaft, sie habe sämtliche relevanten Unterlagen an Assanges Anwälte übergeben. Sie habe wiederholt versucht, Assange in dem Fall zu kontaktieren – ohne Erfolg. Eine Befragung in London schloss Staatsanwältin Ingrid Isgren erneut aus. Unter anderem müsse Assange eine DNA-Probe abgeben. Das sei nur in Schweden möglich. Auch wenn es noch keine formelle Anklage gebe, sei sie auf Grund der vorhandenen Aussagen und Beweise äußerst wahrscheinlich. Wegen der Schwere der Anschuldigungen sei der Haftbefehl gegen Assange aufrecht zu erhalten.

Assange sitzt seit über zwei Jahren in der Ecuadorianischen Botschaft in London fest . Er war dorthin geflüchtet, als das oberste britische Gericht seiner Auslieferung an Schweden zugestimmt hatte. Dort soll Assange zu den Vorwürfen der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung befragt werden. Eine formelle Anklage liegt allerdings nicht vor(öffnet im neuen Fenster) .

Der Anwalt der beiden Frauen, Claes Borgström, sagte, Assanges Flucht in die Botschaft sei für beide enttäuschend und frustrierend. Es sei eine Tragödie, dass Assange keine Verantwortung übernehmen wolle.

Nachtrag vom 17. Juli 2014, 11.45 Uhr

Ecuador "erneuert die Gültigkeit des vor knapp zwei Jahren an Julian Assange ausgestellten Asyls und bestätigt seine Absicht, die Gültigkeit für die Zeit aufrechtzuerhalten, die nötig ist, damit Julian Assange an einen sicheren Ort kommt," teilte das Außenministerium in Quito am Mittwoch mit(öffnet im neuen Fenster) . Zudem erneuerte die ecuadorianische Regierung ihr Angebot an Schweden, in dem Fall juristisch zu kooperieren. Die Staatsanwaltschaft könne Assange in der Botschaft oder per Videokonferenz vernehmen. Beide Möglichkeiten seien in der schwedischen und europäischen Strafprozessordnung vorgesehen, hieß es.


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