Julian Assange: Gericht bestätigt Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer
Auch in zweiter Instanz hat ein schwedisches Gericht es abgelehnt, den Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange aufzuheben. Nun könnte der Fall vor das oberste Gericht kommen.

Ein schwedisches Berufungsgericht habe die Aufhebung des Haftbefehls gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange abgelehnt, berichtet die Nachrichtenagentur dpa. Der Verdacht gegen ihn bleibe bestehen, die Vorwürfe beträfen "Verbrechen relativ ernster Natur", begründeten die Stockholmer Richter am Donnerstag ihre Entscheidung. Zudem bestehe erhebliche Fluchtgefahr. Die Anwälte des Australiers hatten die Aufhebung des schwedischen Haftbefehls gefordert. Sie wollen nun auf Assanges Willen hin vor das oberste Gericht des Landes ziehen.
Die Schweden wollen Assange zu Vorwürfen sexueller Vergehen an zwei Frauen im Jahr 2010 befragen. Weil er sich geweigert hatte, zu Verhören von Großbritannien nach Schweden zu reisen, erließen sie 2010 Haftbefehl. Assange bestreitet die Vorwürfe und hält sich seit mehr als zwei Jahren in der ecuadorianischen Botschaft in London auf, um einer Auslieferung erstens nach Schweden und zweitens in die USA wegen der Wikileaks-Enthüllungen zu entgehen. Wie Arstechnica hervorhebt, ist Assange bisher nicht offiziell für ein Verbrechen angeklagt worden.
Assange will weiter kämpfen
Assange könne die Zeit in der Botschaft Ecuadors nicht als eine Art Arrest geltend machen, "weil er selbst entscheiden kann, seinen Aufenthalt dort zu beenden", argumentierten die Richter. Der Wikileaks-Gründer wollte in der Botschaft befragt werden, die schwedischen Strafverfolger hielten dies aber für nicht effektiv, weil ein Prozess auch in Schweden stattfinden müsse. Im August hatte Assange angekündigt, er wolle die ecuadorianische Botschaft bald verlassen.
"Ich bin enttäuscht, aber ich weiß, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis wir uns durchsetzen werden", sagte Assanges Anwalt Per E. Samuelson nach der Entscheidung des Gerichts in Stockholm. Einen kleinen Erfolg konnte Assange dennoch verbuchen. In der Erklärung zum Urteil habe das Gericht auch die Staatsanwaltschaft gerügt. Sie habe es verpasst, "alternative Verhörmethoden zu prüfen", beispielsweise ein Verhör in der ecuadorianischen Botschaft.
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Bis jetzt haben die Schweden soweit ich weiss niemanden ausgeliefert. Sie "verlieren...
Darum geht es aber nicht. Assange hat keine Anklage, die Schweden haben keine Anklage...
Naja, immer noch besser Teil-Bewusst konsumieren als bei allem "Scheiss-egal...