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Jugendschutzvertrag und USK: Chats in Online-Spielen bleiben unberücksichtigt

Online-Spiele sollen genauso geprüft und bewertet werden wie Spiele auf Datenträgern. Das sieht ein Entwurf für einen neuen Jugendschutzvertrag vor. Online-relevante Risiken wie beispielsweise bei Chats zwischen Kindern und Erwachsenen spielen dabei keine Rolle.
/ Christiane Schulzki-Haddouti
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Alterskennzeichen der USK (Bild: USK)
Alterskennzeichen der USK Bild: USK

Online-Spiele sollen dasselbe Kennzeichnungsverfahren nach dem Jugendschutzgesetz durchlaufen wie Spiele auf DVDs, CDs und anderen Datenträgern. Das sieht ein am Montag vorgestellter Entwurf(öffnet im neuen Fenster) für einen neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) vor. Diese Alterskennzeichen betreffen jedoch keine Chats zwischen realen Personen, die nur online möglich sind. Auch die Risiken durch Bezahlangebote bleiben außen vor.

Kommunikationsrisiken werden nicht berücksichtigt

Der Kriminologe Thomas-Gabriel Rüdiger zeigte sich darüber enttäuscht: "Inzwischen gab es schon etliche Gerichtsurteile zu Kommunikationsrisiken in Spielen. Der Gesetzgeber hätte hier durchaus Handlungsbedarf." Auch Alvar Freude vom AK Zensur vermisst eine Antwort des Gesetzgebers zu den Fragen: "Wie soll man dem Internet als Kommunikationsmedium gerecht werden? Was kann und soll der Gesetzgeber im Jugendschutz bei Mobbing, Abzocke und Datenschutz leisten?"

Freude schreibt in einem längeren Kommentar(öffnet im neuen Fenster) im AK-Zensur-Blog: "Die für die Jugendlichen tatsächlich relevanten Risiken sind kommunikationsbezogen: Mobbing, Stalking, sexuelle Belästigung gehören ebenso dazu wie Abzocke und Selbstgefährdung, etwa durch Preisgabe von privaten Daten. Dafür bietet der bisherige Entwurf keine gesetzlichen Konzepte, keine Ideen, keine Fragen."

Während der AK Zensur vornehmlich auf medienpädagogische Lösungsansätze setzt und Alterskennzeichnungen als Bestandteil von Jugendschutzfiltern generell ablehnt, sieht Rüdiger zwar die Eltern primär in der Pflicht, sich mit der Medienwirklichkeit der Kinder zu beschäftigen. Er gibt aber zu bedenken, dass die Alterskennzeichnungen, als Anhaltspunkt oder Empfehlung für die Eltern, noch weiterentwickelt werden müssten.

Lösungen für Bezahlrisiken

Rüdiger: "Alterskennzeichen sollen auch bei Online-Spielen und Chatplattformen, die sich explizit durch ihre Gestaltung an Kinder richten, Kommunikationsrisiken berücksichtigen. Ein Betreiber, der für sein Spiel eine geringe Alterseinstufung wünscht, müsste dann entsprechende Schutzmechanismen vorweisen können." An Eltern, die sich an den Alterskennzeichen nach wie vor orientieren, gehe anderenfalls eine falsche Botschaft, was zu einer geringeren Sensibilität führen könnte. Als Beispiel führt er das Online-Spiel Gladiatus(öffnet im neuen Fenster) an, das von der USK im Rahmen einer freiwilligen Alterskennzeichnung "ab 0 Jahre" freigegeben wurde.

Die Alterskennzeichnung beim Gameforge-Spiel Gladiatus sei deshalb irreführend, erklärt Rüdiger, weil es einen Chat und ein telefonisches Bezahlmodell beinhalte. Da dieses so gut wie keine Authentifizierungsmöglichkeit vorsehe, sei es möglich, dass Spieler ohne Rücksprache mit den Eltern kostenpflichtige Spieloptionen aktivieren könnten. Ein 13-jähriger Spieler habe so rund 2.800 Euro ausgegeben.

Kostenlos gleich sittenlos?

In einem Urteil(öffnet im neuen Fenster) stellte das Landgericht Saarbrücken bereits 2011 zu Gladiatus fest, dass kostenlose Online-Spiele ohne Altersverifikation im Sinne guter Sitten problematisch seien, wenn Zusatzleistungen über die Telefonrechnung abgerechnet würden. Die Bezahlung über 0900-Nummern ist bei Gladiatus aber auch weiterhin noch möglich.

Tanja Weerts, Sprecherin von Gameforge, sagt Golem.de: "Es ist uns nach jetzigem Kenntnisstand nicht möglich, Kinder von der Bezahlung auszuschließen, da das Erheben, Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten, wie eben das Alter, nur für bestimmte Fälle im Datenschutzrecht vorgesehen ist. Eltern haben jedoch die Möglichkeit, 0900-Nummern an ihrem Anschluss direkt sperren zu lassen und somit ungewollte Zahlungen durch ihre Kinder zu vermeiden." Gameforge habe als erster Online-Spielanbieter für alle seine Spiele das Prüfsiegel der USK erhalten, weiterhin weise man auf der Website Eltern darauf hin(öffnet im neuen Fenster) , dass sie bei ihrem Telefonanbieter 0900-Nummern entsprechend sperren lassen könnten.

"Sie können mit einem Kind und Jugendlichen unter 18 Jahren keinen wirksamen Vertrag bei unbaren Bezahlungen abschließen" , erklärt Sebastian Wolff-Marting, Fachanwalt für IT-Recht. "Deswegen verlieren die Spiele-Betreiber in solchen Fällen, falls die Eltern ihren Aufsichtspflichten nachgekommen sind." Die Aufsichtspflichten hängen vom Alter des Kindes und dessen üblichem Verhalten ab. Wolff-Marting: "Die Tendenz der Gerichte geht dazu, diese Klagen abzulehnen." Manche Gerichte aber lassen sie zu, wenn die Eltern 0900-Nummern nicht haben sperren lassen. Sie sehen dies als Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

Sebastian Wolff-Marting glaubt allerdings, dass Interaktionsrisiken nicht im JMStV, sondern auf Bundesebene geregelt werden sollten: "Das ist eine Bundeskompetenz und ist im BGB bereits restriktiv geregelt." Die Frage sei nur, ob man dies an digitale Bedingungen anpasse. Ein Jugendlicher könnte so das Recht bekommen, in einem bestimmten Umfang auch Online-Verträge einzugehen. Wolff-Marting: "Das würde verhindern, dass junge Erwachsene sich schnell verschulden, weil sie mit den Risiken zuvor nicht umgehen mussten."

Chats als Kommunikationsrisiko für Kinder

Ein weiteres Risiko stellen Chat-Funktionen in Spielen dar. Rüdiger: "Es gibt bereits Fälle, in denen Spiele als Anbahnungsplattformen für sexuelle Belästigungen von Kindern genutzt wurden. Teilweise versuchen Cybergroomer die Kinder von den Spielen auf andere Plattformen wie etwa den KIK-Messenger, Skype oder Instagram zu locken, um sie zu sexuellen Aktivitäten zu bewegen." Erst kürzlich wurde ein Fall bekannt, bei der eine 10-Jährige über die App Quizduell sexuell belästigt wurde.

Rüdiger hofft, dass die Selbstkontroll-Organisation für Unterhaltungssoftware USK freiwillig aktiv werde und die Interaktionsrisiken schon bei den Alterskennzeichnungen berücksichtige, damit diese die Eltern tatsächlich über die Onlinerisiken informierten.

USK hält sich bislang nur an gesetzliche Vorgaben

USK-Geschäftsführer Felix Falk verweist allerdings auf das Jugendschutzgesetz, das Basis für die die USK-Alterskennzeichnungen ist und in der Kompetenz des Bundes liegt. Das Jugendschutzgesetz bezieht sich im Moment auf das reine Spiel und nicht auf zusätzliche Inhalte, die nicht der Hersteller, sondern die Nutzer hinzufügen. Sieht das Spiel Kommunikationsmöglichkeiten wie einen Chat vor, werden diese Inhalte von den Prüfgremien deshalb nicht berücksichtigt.

Wenn der Anbieter jedoch erfährt, dass es in einem Forum oder in einem Chat zu Jugendschutzverstößen kommt, muss er nach dem JMStV tätig werden und Maßnahmen ergreifen. In diesem Zusammenhang vergibt die USK noch mal ein gesondertes Gütesiegel Jugendschutz(öffnet im neuen Fenster) . Die Kriterien(öffnet im neuen Fenster) thematisieren(öffnet im neuen Fenster) auch die Aspekte User-generated Content und Bezahlsysteme. Die USK prüft dabei, ob die Angebote den rechtlichen Vorgaben des JMStV entsprechen und beispielsweise problematische Inhalte entfernt werden, sobald das Unternehmen davon erfährt. So kommt es, dass auch der Betreiber von Gladiatus über ein solches Gütesiegel verfügt.

Internationale Lösung für Online-Spiele und Apps geplant

Gleichwohl sieht auch die USK im Bereich der Online-Spiele Handlungsbedarf. Auf internationaler Ebene arbeitet die USK derzeit mit anderen nationalen Selbstkontrollen daran, ein globales System zur Kennzeichnung von reinen Online-Spielen zu etablieren. Dabei ist geplant, zusätzlich zu dem Alterskennzeichen auch Informationen zu der Möglichkeit von Online-Interaktion zwischen Nutzern anzugeben. Im Laufe der nächsten Monate sollen erste Ergebnisse vorgestellt werden.


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