Jugendschutz: X erlaubt ausdrücklich pornografische Inhalte
Der Kurznachrichtendienst X (früher Twitter) erlaubt seinen Nutzern ausdrücklich die Verbreitung von Material mit "explizitem oder implizitem sexuellen Verhalten". Das geht aus den neuen Richtlinien zu nicht-jugendfreien Inhalten(öffnet im neuen Fenster) hervor, über die das US-Portal Techcrunch zuerst berichtete(öffnet im neuen Fenster). Die Vorgaben vom Mai 2024 sehen jedoch verschiedene Einschränkungen vor.
So heißt es zu Beginn der Richtlinien: "Du darfst in gegenseitigem Einvernehmen produzierte und verbreitete Darstellungen von nicht jugendfreier Nacktheit oder sexuellem Verhalten teilen, sofern diese Inhalte angemessen gekennzeichnet und nicht besonders hervorgehoben sind."
Weiter schreibt das Unternehmen: "Nach unserer Auffassung dürfen erwachsene Personen Inhalte, die ihre persönlichen Ansichten, Wünsche und Erfahrungen widerspiegeln, zu denen auch solche in Bezug auf Sexualität gehören, eigenständig konsumieren und erstellen. Diese Freiheit gleichen wir aus, indem wir die Anzeige von nicht jugendfreien Inhalten für Kinder sowie für erwachsene Nutzer*innen einschränken, die diese nicht sehen möchten."
Keine echte Alterskontrolle
Verboten bleiben demnach Inhalte, die "Missbrauch, Nicht-Zustimmung, Objektifizierung, Sexualisierung oder Verletzung Minderjähriger sowie obszöne Verhaltensweisen fördern". Nicht erlaubt werde das Teilen von nicht-jugendfreien Inhalte in Profilbildern oder Bannern.
Eine echte Altersverifikation will X jedoch nicht einführen. Es heißt lediglich: "Nutzer*innen unter 18 Jahren oder Personen, die in ihrem Profil kein Geburtsdatum angeben, können gekennzeichnete Inhalte nicht anklicken oder anzeigen." Nutzer, die solche Inhalte veröffentlichen wollen, sollen dies in den Medieneinstellungen angeben. Falls dies nicht erfolgt, will X die Einstellungen des Accounts selbst anpassen.
Twitter duldete inoffizielle Porno-Inhalte
In der Vergangenheit verbot Twitter/X solche Inhalte nicht ausdrücklich. Damit wollte die Plattform vermutlich verhindern, dass Nutzer zu Konkurrenzangeboten wie Onlyfans abwandern. Seit der Übernahme von Twitter durch Elon Musk nutzten Pornodarsteller einem Bericht von The Verge zufolge(öffnet im neuen Fenster) die Plattform weiterhin, um für ihre Inhalte zu werben.
Neue Vorgaben nach dem DSA
Doch X unterliegt in der EU inzwischen den Vorgaben des Gesetzes über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA). In diesem Zusammenhang forderte die EU-Kommission die Pornoplattformen Pornhub, Stripchat und Xvideos dazu auf, die DSA-Vorgaben einzuhalten. Insbesondere der Pflicht, Minderjährigen durch geeignete technische Maßnahmen den Zugang zu pornografischen Inhalten zu verwehren, kommt im Falle der drei Plattformen eine besondere Bedeutung zu.
Gegen X leitete die EU-Kommission bereits im Dezember 2023 ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren nach dem DSA ein. Darin geht es jedoch darum, ob X seinen Verpflichtungen zur Moderation von Inhalten nachkommt.
Es ist daher zu erwarten, dass sich die EU-Kommission die Veränderungen bei X mit Blick auf den Jugendschutz genauer anschaut. Möglicherweise dehnt sie Auflagen, die sie bei den Pornoportalen durchsetzen will, dann auch auf X aus.
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