Jugendschutz: Verschärfungen beim Onlinehandel mit USK-18-Spielen
Es könnte komplizierter werden, Spiele mit dem roten USK-Logo "ab 18 Jahre" im Onlinehandel zu ordern: Die Landesjugendbehörden der Länder wollen offenbar künftig einen Altersnachweis nicht nur bei der Auslieferung, sondern auch beim Bestellvorgang.

Die obersten Landesjugendbehörden der Länder haben laut einem Artikel auf Games Wirtschaft ein Papier zum Versandhandel mit jugendschutzrechtlich regulierten Waren aktualisiert. Darin findet sich vor allem eine neue Ansicht, was den Bestellvorgang von Spielen mit dem roten "ab 18"-Logo der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) angeht - gemeint sind Titel wie GTA 5, Resident Evil 7 oder Fallout 4.
Offenbar wollen die Landesjugendbehörden, dass Käufer künftig nicht nur bei der Annahme der Ware auf ihr Alter überprüft werden, sondern bereits bei der Bestellung ein entsprechender Nachweis über die Volljährigkeit erbracht wird. Details nennen die Jugendschützer nicht, aber das nächstliegende Mittel für diesen Nachweis wäre die Online-Ausweisfunktion des aktuellen Personalausweises. Bislang nutzt noch keiner der großen Händler dieses Mittel.
Stattdessen wird derzeit bei Spielen und anderen Medien mit dem "ab 18"-Logo bei der Übergabe der Ware vom Lieferdienst an den Empfänger das Alter geprüft - per Ausweis oder bei offensichtlicher Volljährigkeit schlicht per Augenschein. Bei DHL kostet diese Alterssichtprüfung zusätzlich 1,19 Euro, Amazon verlang bei Bestellungen 5 Euro Aufpreis.
Die auf Medienthemen spezialisierte Kanzlei Osborne Clarke äußert in ihrem Blog Spielerecht allerdings Zweifel, dass die neue Regelung im Papier der Landesjugendbehörden rechtens ist. "Das postulierte Erfordernis einer zweistufigen Prüfung ergibt sich weder aus dem Wortlaut des Gesetzes", so die Juristen, noch aus einem Urteil eines Münchner Gerichts, auf das sich die Jugendschützer ausdrücklich berufen - darin sei nur die Anforderung zu finden, dass die Ware nicht von Minderjährigen angenommen werden dürfte, der Bestellvorgang sei nicht geregelt.
Derzeit ist unklar, wie die Sache weitergeht. Amazon oder andere Versandhändler haben sich zu dem Papier der Landesjugendbehörden bislang nicht geäußert, und auch ihre Bestellvorgänge nicht angepasst. Osborne Clarke rät den Händlern aber, sich bereits jetzt mit dem Thema der Altersprüfungen zu beschäftigen. Downloadportale wie Steam, Origin oder Gog.com sind von der Neuregelung übrigens nicht betroffen.
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ich denke einfach mal dass das was mit unseren gesetzen zutun hat.
VIELLEICHT KÖNNTE es ja UNTER UMSTÄNDEN GEGEBENENFALLS so sein, weil die eID funktion mit...
also ich hab erst letzten montag via Paypal was im browser gekauft. da ist i-was schief...
Es gibt in deutschland aber regeln und gesetze daran muss man sich halten. Ich weiß das...
und sicher war die auch nicht die Kinder konnten sich die Karte ausleihen und niemand...