Jugendschutz: Lootboxen gelten bisher nicht als Glücksspiel
In Foren vergleichen Computerspieler die unbeliebten Lootboxen (virtuelle Schatzkisten) etwa aus Mittelerde oft mit Glücksspiel und fordern ein Verbot. Nun haben USK und zwei weitere für den Jugendschutz in Games zuständige Stellen ihre Sicht der Dinge erläutert.

Seit einigen Wochen sorgen Lootboxen in Vollpreisspielen für Diskussionen unter Spielern. Nun hat sich unter anderem die für den Jugendschutz in Deutschland zuständige Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) zu dem Thema geäußert. "Lootboxen, einarmige Banditen oder ähnliche Gewinnspiel-Modelle, die gegen ein Entgelt ein zufällig generiertes Item vergeben, gelten nach üblicher Auffassung bisher nicht als Glücksspiel", heißt es in dem im Forum von 4players.de am 11. Oktober 2017 veröffentlichten Schreiben auf die Frage eines Spielers.
Hintergrund ist, dass viele Spieler Parallelen zwischen den virtuellen Schatzkisten und unerlaubtem Glücksspiel sehen, und deshalb ein Verbot der Lootboxen durch Stellen wie die USK fordern. Konkret geht es um Titel wie Mittelerde - Schatten des Krieges, in denen man sich durch den Kauf von Truhen für echte Euro spielerische Vorteile verschafft. Wer entsprechend investiert, kann mit etwas Glück einfacher an besonders kampfstarke Orks für seine Armee kommen statt sie zeitraubend selbst einzufangen.
Die USK weist darauf hin, dass ihr durchaus klar sei, dass mit den virtuellen Objekten oder eben Orks durchaus auch echtes Geld verdient werde, etwa über den Handel mit Skins. "Bei diesem Weiterverkauf von Ingame-Items handelt es sich in der Regel jedoch nie um offizielle Geschäftswege, die der Kontrolle des konkreten Spieleanbieters unterliegen. Folglich kann dieser Umstand dem Anbieter eines jeweiligen Spieles auch nicht regelmäßig zur Last gelegt werden", so die Einschätzung der Jugendschützer.
Ähnliche rechtliche Gründe wie die USK nennen auch das Entertainment Software Rating Board (ESRB) aus den USA laut Kotaku.com und die für Europa zuständige Pan-European Game Information (PEGI) in einer Mail an die Seite Wccftech.com. Sie könnten Games mit Lootboxen nicht wegen Glücksspiel verbieten oder auf Änderungen drängen, weil Glückspiel üblicherweise anders definiert sei und andere Stellen dafür zuständig seien. Die USK hatte etwa auf den in Deutschland geltenden Glücksspiel-Staatsvertrag (GlüStV) verwiesen.
Neben Mittelerde hatten auch andere Vollpreisspiele wegen der Lootboxen viel Kritik auf sich gezogen, darunter Destiny 2 und die Beta von Star Wars Battlefront 2. In den meisten dieser Spiele bieten die Lootboxen allerdings nur - oder fast nur - kosmetische Gegenstände an, die also lediglich das Aussehen des Spielers betreffen; wie das in der finalen Version von Star Wars Battlefront 2 sein wird, ist derzeit im Detail noch nicht ganz klar.
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das Geld bekommt man definitiv wieder, wenn man eine Sucht vorweist. es sollte sich aber...
Haupstache Steuern und Abgaben werden bezahlt, dann ist dem Staat doch alles egal.
Physikalisch oder nicht spielt keine Rolle. Die Items in einem Spiel werden auch von...
Tja, den Wert definiert aber der Ersteller des Spiels. Beim letzten 0815 Sch... Item sagt...
So ist es, laut Statistiken sinds ca. 2% der wirklich massiv Kohle verballern.