Jugendschutz: Künftig auch Onlinespiele mit USK-Logo
Computerspiele aus dem Laden tragen die bunten Altersfreigaben der USK - bei Onlinegames ist die Rechtslage komplizierter. Bundesministerin Kristina Schröder will das ändern.

Jugendschutzgesetz oder der Jugendmedienschutzstaatsvertrag: Was im ersten Moment ähnlich klingt, bedeutet für die Anbieter von Onlinespielen wie Counter-Strike derzeit noch einen großen Unterschied, und vor allem Rechtsunsicherheit. Das Jugendschutzgesetz ist das Regelwerk, auf dessen Basis die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ihre bunten Altersfreigabe-Logos für verpackte Games vergibt. Und es ist das Gesetz, das nach dem Willen von Kristina Schröder (CDU), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, künftig auch für Onlinespiele und -filme gilt. "Offline und Online brauchen wir ein soweit wie möglich vergleichbares Niveau des Jugendschutzes", sagte sie.
Für Anbieter von Browser-, Mobile- oder Socialgames und alle anderen Arten von Onlinespielen gilt dann das gleiche System wie für Titel auf DVD oder Blu-ray: Wenn sie sicher sein wollen, dass ihr Programm nicht später von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index gesetzt werden kann, können sie es von der USK klassifizieren und freigeben lassen.
Die Kontrolle, ob der Spieler das vorgegebene Alter hat, übernimmt dann nicht mehr beispielsweise das Fräulein an der Ladenkasse, sondern eine von den Eltern eingerichtete Jugendschutzsoftware, wie sie die Telekom oder der Verein Jusprog anbieten. Die Spieleentwickler müssen die Filter in ihren Angeboten berücksichtigen.
Wenn die Bundesländer den Plänen von Schröder zustimmen - was ziemlich wahrscheinlich ist - wäre klar, dass nicht mehr der Jugendmedienschutzstaatsvertrag für den Schutz der Jugend vor Onlinegames zuständig ist. Aus Sicht der Anbieter ist das ein Vorteil: "Ich hoffe, dass wir damit auf dem Weg sind, eine tragfähige und praktikable Lösung zu finden, die der Logik des grenzenlosen Internets und damit den Verbrauchern wie den Inhalte-Anbietern gerecht wird", sagte Maximilian Schenk, Geschäftsführer des BIU. "Die Klarstellung, welche gesetzlichen Grundlagen für online vertriebene Spiele greifen, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung."
Und auch die USK begrüßt die Novelle. "Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden", so Felix Falk, Geschäftsführer der USK.
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Es ist ohnehin fraglich ob die Eltern überhaupt wissen was die eigenen Kinder spielen...
Nein ganz falscher Weg, so würden wir (also unsere Banken und Großindustrien) ja nichts...
Oder, wenn deutsche Behörden die ganze Welt "bewerten" wollen.
Höchstwahrscheinlich muss man sich zwischen dem Index der BPjM und dem google.de-Index...