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Jugendschutz: Filtersoftware von Jusprog und Telekom staatlich anerkannt

Um Kinder und Jugendliche vor mutmaßlich ungeeigneten Onlineinhalten zu schützen, setzt die Kommission der Landesmedienanstalten auf Filtersoftware. Jetzt sind die Programme von zwei Anbietern offiziell anerkannt - Vertreter der Spielebranche sind darüber froh.
/ Peter Steinlechner
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Problem Sex und Gewalt (Bild: Offline-Actionspiel The Darkness 2) (Bild: 2K Games)
Problem Sex und Gewalt (Bild: Offline-Actionspiel The Darkness 2) Bild: 2K Games

Die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM)(öffnet im neuen Fenster) hat die Filtersoftware von Jusprog e. V. aus Hamburg - dahinter stehen Firmen wie Electronic Arts, Freenet, Beate Uhse und Bild.de - und der Deutschen Telekom offiziell anerkannt. Das bedeutet: Die Software entspricht offiziell den Anforderungen des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV). Bei den Jugendschutzprogrammen handelt es sich um eine Filtersoftware, die es Eltern ermöglicht, den Zugang ihrer Kinder auf die für ihr Alter geeigneten Webseiten zu beschränken.

Vertreter der Spielebranche sehen die Entscheidung der KJM positiv: "Insbesondere für die Förderung der Medienkompetenz von Minderjährigen ist die Entscheidung der KJM bedeutsam" , kommentiert Birgit Roth, Geschäftsführerin des Entwicklerverbandes Game, die Entscheidung der KJM. "Der Einsatz eines Jugendschutzprogrammes ist mit dem Prinzip des Taschengeldes zu vergleichen. Kinder können bei der Verwendung ihres Taschengeldes erste eigenständige finanzielle Entscheidungen treffen, ohne großem Risiko ausgesetzt zu sein und ohne Zugang zu für sie schädlichen Sachen wie beispielsweise Alkohol zu haben."

Die Jugendschutzprogramme verwenden eine Datenbank, in der für Kinder und Jugendliche potenziell problematische Angebote hinterlegt sind. Betreiber können ihre Inhalte so aufbereiten, dass sie auch ohne weitere technische Barrieren - etwa eine Abfrage der Personalausweisnummer - nach den Einstellungen der Software auf dem Bildschirm des Nutzers auftauchen, oder eben nicht.

Anbieter von Internetseiten stehen jetzt vor der Aufgabe, ihre Webseiten nach Altersstufen einzuschätzen und für die Jugendschutzprogramme zu taggen. Dabei können sie sich unter anderem von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) helfen lassen, die als Selbstkontrolle im Bereich der Computerspiele für Deutschland zuständig ist.


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