Jugendschutz: Filterprogramme statt Sendezeitbegrenzung
Trailer von gewalthaltigen Spielen und andere Inhalte mit einer Altersfreigabe ab 18 Jahren unterliegen ab Juni 2013 keiner Sendezeitbeschränkung mehr. Stattdessen können die Anbieter nach einem Beschluss von Jugendschützern das Age-de-Label verwenden.

Für den Jugendschutz im Internet ist in Deutschland vor allem die Münchner Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zuständig. Bei ihrer jüngsten Sitzung in Berlin hat die KJM einen Entschluss mit Auswirkungen getroffen: Ab Juni 2013 gelten die beiden verfügbaren Jugendschutzprogramme vollumfänglich auch für "altersbeschränkte Inhalte bis zu der Altersstufe 18". Jugendgefährdende und unzulässige Angebote sind hiervon nicht umfasst. Bisher galt die Anerkennung nur für Inhalte bis zu der Altersstufe 16.
Das bedeutet vor allem, dass Inhalte mit einer Freigabe ab 18 nun nicht mehr zwingend mit Sendezeitenbegrenzung im Internet stehen müssen - Trailer von gewalthaltigen Games etwa sind auf vielen Seiten derzeit nur zwischen 23 und 6 Uhr verfügbar. Wenn die Seiten allerdings mit dem Alterskennzeichen Age-de-Label versehen sind, entfällt diese Einschränkung. Die Logik dahinter: Eltern könnten nun ja auf die Jugendschutzsoftware vertrauen.
Claas Oehler, Geschäftsführer für Recht und Regulierung im Game Bundesverband der Computerspielindustrie, kommentiert: "Effektiver Jugendschutz ist nun möglich, ohne dass Anbieter - wie bisher - eigene technische Systeme vorhalten müssen. Eltern können mit einem solchen anerkannten Jugendschutzprogramm ihre Kinder altersdifferenziert wirksamer im Netz schützen."
In der Praxis dürfte der Beschluss der KJM den Jugendschutz im Internet aber eher schwächen. Unter anderem, weil die zeitlich früher verfügbaren Inhalte nicht auf allen Hardwareplattformen gefiltert werden - die Jugendschutzfilter stehen nämlich nur für Windows, nicht aber für Mac OS oder Linux und vor allem nicht für mobile Plattformen zur Verfügung. Auch deshalb wollen Anbieter wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vorerst bei den Sendezeitbeschränkungen bleiben.
Derzeit gibt es zwei Filterprogramme, die den staatlichen Anforderungen genügen. Seit März 2012 bietet die Telekom ihren Kunden eines als kostenlosen Download. Ein weiteres Programm stammt von dem Verein Jusprog - dahinter stecken Spielefirmen wie Electronic Arts, Unternehmen wie die Axel Springer AG und der Bauer Verlag, aber auch Anbieter von pornografischen Inhalten, etwa die Beate Uhse AG.
Nachtrag vom 24. Mai 2013, 10:25 Uhr
Der Verein Jusprog e. V. hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass seine Jugendschutzsoftware auch für Smartphones mit Android ab Version 2.1 als kostenloser Download zur Verfügung steht.
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Ich kenne welche, die Horrorfilme nicht vertragen, die sind aber schon über 20 - und...
War schlimm das man entweder die Sendezeit beschränken musste, oder eine (für den...
Diese Vorschrift ist nicht sinnvoll. Allerdings ist das nicht wegen dem, was du...
Sag das nicht zu laut, sonst haut dir das Jugendamt auf die Finger. Wenn ich auch...