Jugendschutz: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Tiktok ein
Nach X nimmt sich die EU-Kommission nun auch Tiktok vor. Es geht dabei um Empfehlungsalgorithmen, Jugendschutz und Altersverifikation.
Die EU-Kommission hat eine offizielle Untersuchung gegen die chinesische Videoplattform Tiktok gestartet. Dabei solle geprüft werden, ob Tiktok gegen die Vorgaben des Digitale-Dienste-Gesetzes (Digital Services Act/DSA) verstoße, teilte die Brüsseler Behörde am 19. Februar 2024 mit. Das Verfahren betreffe mögliche Verstöße in den Bereichen Jugendschutz, Werbetransparenz, Datenzugang für Forscher sowie das Risikomanagement für abhängig machendes Design und schädliche Inhalte.
Große Plattformen wie Facebook, X, Instagram oder Tiktok müssen die Vorgaben des DSA seit August 2023 erfüllen. Seitdem führte die Kommission bereits eine Voruntersuchung durch und analysierte den von Tiktok erstellten Risikobewertungsbericht sowie zusätzlich angeforderte Auskünfte. Da die Antworten der Kommission offenbar nicht genügten, startete sie nun ein förmliches Untersuchungsverfahren nach Artikel 66 des DSA.
Macht Tiktok abhängig?
Während es in dem Verfahren gegen X um die Verbreitung illegaler Inhalte und Desinformation geht, betrifft die Untersuchung gegen Tiktok andere Bereiche. Dabei geht es um die Frage, ob die Empfehlungsalgorithmen dazu führen können, Verhaltensabhängigkeiten oder sogenannte Kaninchenloch-Effekte erzeugen. Dieser Effekt beschreibt das Phänomen, dass Nutzer auf Plattformen wie Youtube oder Tiktok dazu verleitet werden, immer mehr der vorgeschlagenen Videos zu konsumieren.
Die Untersuchung soll laut der Kommission dazu beitragen, "potenziellen Risiken für die Ausübung des Grundrechts auf körperliches und geistiges Wohlbefinden, für die Einhaltung von Kinderrechten sowie für die Auswirkungen auf Radikalisierungsprozesse zu begegnen". Das betrifft demnach auch die von Tiktok verwendeten Tools zur Altersverifikation. Diese seien "möglicherweise nicht angemessen, verhältnismäßig und wirksam".
Weiterhin stört sich die EU-Kommission daran, dass Tiktok noch keine Datenbank für die geschalteten Anzeigen und Forschern offenbar noch keinen angemessenen Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten bereitstellt.
Nach der Einleitung des Verfahrens will die Kommission weitere Beweise sammeln. Zudem ist sie befugt, vorläufige Maßnahmen und Entscheidungen über die Nichteinhaltung der Vorschriften zu treffen. Für die Dauer des Verfahrens gibt es keine Fristen.