Jugendschutz: BPjM setzt Dying Light auf den Index
Das Zombie-Actionspiel Dying Light unterliegt ab sofort Vertriebsbeschränkungen: Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat das Programm im Schnellverfahren in ihren Index aufgenommen.

Die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat das Actionspiel Dying Light im Schnellverfahren auf den Index gesetzt. Korrekter: Die Behörde hat nach § 23 (Absatz 5) des Jugendschutzgesetzes die vorläufige Indizierung angeordnet. Damit darf das vom polnischen Entwicklerstudio Techland stammende Programm unter anderem nicht mehr sichtbar beim Spielehändler ausliegen, sondern nur noch auf Nachfrage durch Erwachsene herausgegeben werden.
Die Indizierung war absehbar, nachdem Dying Light schon von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe erhalten hatte - also auch keine Freigabe ab 18 Jahre. Die BPjM hat das Spiel in ihren sogenannten Listenteil A übernommen. Das ist ein Hinweis dafür, dass die Jugendschützer immerhin nicht die Notwendigkeit sehen, dass der Titel beschlagnahmt gehört, was deutlich weitreichendere Folgen hätte.
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Liebe gamer.... Ich hoffe ich bekomm hier mal ein paar Antworten??? Ich weiß das Thema...
Dying Light ist einer der genannten Platformer und Grim Fanddango ist eine...
Und galileo lässt 2 Leute im ct pimpern live um 19uhr. Und das hier wird verboten.
Sollen sich doch selber auf den Index setzen, man kann diesen ganzen Dünnsch...nicht mehr...