Jugendschutz: BPjM setzt Dying Light auf den Index
Die Bonner Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien(öffnet im neuen Fenster) (BPjM) hat das Actionspiel Dying Light im Schnellverfahren auf den Index gesetzt. Korrekter: Die Behörde hat nach § 23 (Absatz 5) des Jugendschutzgesetzes(öffnet im neuen Fenster) die vorläufige Indizierung angeordnet. Damit darf das vom polnischen Entwicklerstudio Techland(öffnet im neuen Fenster) stammende Programm unter anderem nicht mehr sichtbar beim Spielehändler ausliegen, sondern nur noch auf Nachfrage durch Erwachsene herausgegeben werden.

Die Indizierung war absehbar , nachdem Dying Light schon von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) keine Altersfreigabe erhalten hatte – also auch keine Freigabe ab 18 Jahre. Die BPjM hat das Spiel in ihren sogenannten Listenteil A übernommen. Das ist ein Hinweis dafür, dass die Jugendschützer immerhin nicht die Notwendigkeit sehen, dass der Titel beschlagnahmt gehört, was deutlich weitreichendere Folgen hätte.
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