Johannes Caspar: Google soll diensteübergreifende Nutzerprofile lockern
Ein Landesdatenschützer will durchsetzen, dass Google ermöglicht, dass Nutzer die Profilbildung der Dienste abschalten können. Der Konzern habe "bereits substantielle Änderungen signalisiert" und müsse nun Vorgaben umsetzen.

Der Hamburger Landesdatenschützer Johannes Caspar besteht darauf, dass Google wesentliche Änderungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten vornimmt. Seine Behörde hat einen Widerspruch des US-Konzerns gegen eine förmliche Verwaltungsanordnung aus dem September 2014 abgelehnt. Dabei geht es um den Vorwurf, dass Googles neue Datenschutzerklärung vom März 2012 eine pauschale Ermächtigung zur Erstellung umfassender diensteübergreifender Nutzerprofile bei fehlender Festlegung einer Speicherdauer darstellt.
Google habe aber dem Datenschutzbeauftragten und weiteren europäischen Datenschutzbehörden signalisiert, dass substantielle Änderungen an den Diensten erfolgen sollen, um die Anforderungen des Datenschutzrechts zu erfüllen, erklärte Caspar. Diese Pläne hat Google bereits Ende März 2015 den europäischen Datenschutzbehörden präsentiert.
Caspar: "Google hat es nun in der Hand, unsere Vorgaben umzusetzen, etwa durch einen transparenten Konsens-Mechanismus bei der Verarbeitung von Nutzerdaten. Ich erwarte, dass dies weiter im Rahmen eines konstruktiven Dialogs mit uns erfolgt und am Ende eine klare Stärkung der Rechte der Nutzer von Google-Diensten auch europaweit erreicht wird."
Google erklärte Golem.de auf Anfrage: "Wir haben während des gesamten Vorgangs mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten konstruktiv zusammengearbeitet. Dabei haben wir unsere Datenschutzerklärung erläutert und sind auf die Bedenken der Behörde eingegangen. Wir prüfen nun das weitere Vorgehen."
Google hatte im Jahr 2012 erklärt, dass nicht mehr Daten gesammelt würden. Jeder Nutzer könne weiterhin selbst darüber entscheiden, sich bei Google einzuloggen, und die meisten Google-Dienste stünden auch ohne Anmeldung zur Verfügung, darunter die Suche, Google Maps und Youtube. Nutzer, die sich einloggten, könnten weiterhin den Verlauf ihrer Suchabfragen verändern und komplett deaktivieren, und bei Google Mail lasse sich der Chat auch weiter auf "Off the Record" schalten. Zudem könnten Nutzer kontrollieren, wie Google Werbung auf sie zuschneide, und auch der Inkognito-Modus von Chrome stehe wie alle anderen Werkzeuge, die Google zum Schutz der Privatsphäre anbietet, weiterhin zur Verfügung.
Caspar hatte im Juli 2013 wegen der Datenschutzbestimmungen ein offizielles Verfahren gegen Google eingeleitet. Das Verfahren ist Teil einer durch die französische Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (CNIL) koordinierten Aktion, an der Datenschutzbehörden mehrerer EU-Länder beteiligt sind.
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stimmt doch gar nicht. Der einzige, der Google versucht die deutschen Vorschriften...
Dir ist aber auch klar, dass diese Konzerne die Macht und die Fähigkeit haben ihre...
Diese Datenschutz-Experten sollen besser als Hausmeister in ihrer Wohnanlage rumlaufen...