JMStV: Länderchefs geben neues Gesetz in Auftrag
Nach der Ende 2010 misslungenen Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) planen die Länderchefs nun einen neuen Anlauf: Die Rundfunkkommissionen sollen einen neuen Entwurf erarbeiten. Ein Vertreter der Piratenpartei kritisiert das geplante Vorgehen.

Ende Oktober 2012 haben sich die Regierungschefs der Länder in Weimar zu ihrer Jahrestagung getroffen. Wie jetzt bekanntwurde, haben sie dabei auch die Neuregelung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in Auftrag gegeben. Die Novelle sollen Vertreter der Länder-Rundfunkkommissionen erarbeiten. Und zwar bis zur nächsten Jahreskonferenz der Länderchefs - gemeint ist wahrscheinlich ein Treffen, das Mitte März 2013 in Berlin stattfindet. Im Protokoll der Sitzung von Weimar heißt es, dass der neue Staatsvertrag "unbürokratische und praktikable Regelungen" enthalten soll.
Patrick Breyer, Fraktionsvorsitzender der Piratenpartei im Landtag von Schleswig-Holstein, hat das Protokoll der Sitzung in seinem Blog veröffentlicht. Er kritisiert den Plan der Regierungschefs: "Dieses Geheimverfahren ohne Beteiligung von Bürgern und Volksvertretern lehne ich ab", schreibt er. Breyer fordert, "dass Verhandlungen über Staatsverträge nur auf der Grundlage eines parlamentarischen Mandats aufgenommen werden".
Bereits 2011 sollte eine Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags in Kraft treten - gegen den Widerstand von Bloggern und anderen Netzaktivisten. Das Gesetz war bereits von den meisten Bundesländern abgesegnet worden. Vor der Abstimmung im Landtag von Nordrhein-Westfalen verweigerten allerdings kurzfristig die Grünen ihre Zustimmung.
Die damalige Neufassung des JMStV hatte vorgesehen, dass deutsche Webseiten ab dem 1. Januar 2011 mit einer Alterskennzeichnung versehen werden. Dazu hätten die Anbieter ihre Inhalte in mehrere Altersstufen von "ab 0" bis "ab 18 Jahren" einteilen müssen. Dies hätte auch Blogs, private Webseiten sowie solche von Vereinen, Parteien oder kleinen Firmen betroffen. Für Inhalte unter zwölf Jahren wäre eine Kennzeichnung freiwillig gewesen. Wer nicht kennzeichnet, hätte aber riskiert, dass seine Webseite in Schulen, Bibliotheken oder in Familien von Inhaltsfilterprogrammen blockiert würde. Zahlreiche Blogbetreiber hatten wegen einer befürchteten Abmahnwelle angekündigt, ihre Seiten spätestens Ende Dezember 2010 aus dem Netz zu nehmen.
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Das sind genau die Fragen, die sich die Politiker vor dem Gesetzesantrag stellen sollten...
http://www.zeit.de/digital/internet/2012-11/russland-internet-netzsperren/komplettansicht...