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Java-Patente: Richter überstimmt Geschworene

Im Verfahren Oracle gegen Google hat der Richter die Geschworenen überstimmt: Die acht dekompilierten Java - und Android -Dateien würden exakt übereinstimmen. Damit lässt sich auch nicht eine von Google eingebrachte Geringfügigkeitsklausel anwenden.
/ Jörg Thoma
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Larry Ellison verklagt Google wegen seiner Dalvik-Engine. (Bild: Kimihiro Hoshino/AFP/Getty Image)
Larry Ellison verklagt Google wegen seiner Dalvik-Engine. Bild: Kimihiro Hoshino/AFP/Getty Image

Google habe nachweisbar Java-Dateien dekompiliert und daraus selbst seine Java-basierte Dalvik-Engine zusammengestellt, urteilte Richter Alsup(öffnet im neuen Fenster) im Rechtsstreit Oracle gegen Google. Google hatte beteuert, die Dateien nicht in seiner Android-Version zu verwenden, das Dekompilieren aber nie bestritten. Da es sich um Testversionen gehandelt habe, hatte Google die sogenannte De-Minimis-Klausel(öffnet im neuen Fenster) geltend gemacht.

Dem De-Minimis-Argument von Googles Anwälten war die Jury in ihrem Urteil gefolgt. Richter Alsup kassierte diese Entscheidung und folgte damit den Argumenten des Professors John Mitchell, der als Zeuge für Oracle aussagt. Er habe die originalen und dekompilierten Dateien vergleichen können, sie seien identisch gewesen.

Großen Nutzen aus dekompilierten Dateien

Dass Google die dekompilierten Testdateien nicht in seiner Android-Version verwendet, spielt laut Mitchell ebenfalls keine Rolle, denn selbst als Testdateien habe Google davon großen Nutzen gehabt. Schließlich lasse der kopierte Teil der Arbeit des Angeklagten im Verhältnis zur eigenen Arbeit ebenfalls kein Urteil nach De Minimis zu.

Damit kassiert Richter Alsup(öffnet im neuen Fenster) einen Teil der Geschworenen-Entscheidung im ersten Teil des Verfahrens. Allerdings lehnte er Oracles Antrag ab, die Entscheidung der Geschworenen zugunsten von Googles Fair-Use-Argument ebenfalls zu überstimmen.

Entscheidung über APIs noch offen

Oracle hat indes eine Vertagung zum dritten Teil des Verfahrens beantragt, bei dem es um mögliche Schadensersatzforderungen geht. Googles Anwälte hatten argumentiert, dass Oracle weiterhin keinerlei Beweise habe, dass Google einen finanziellen Vorteil aus den Rangecheck-Zeilen oder den acht Testdateien gezogen habe . Oracles Anwälte haben neue Geschworene gefordert.

Eine Entscheidung darüber, ob die von Google verwendeten APIs überhaupt unter das Copyright fallen, steht noch aus.


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