Jan Böhmermann: Ex-BSI-Präsident fordert Schmerzensgeld vom ZDF
Der frühere BSI-Präsident Arne Schönbohm will juristisch gegen den Fernsehsender ZDF vorgehen. Das berichtet das Magazin Bunte (öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf den Berliner Medienrechtler Markus Hennig. Demnach fordert der Anwalt in einem Schreiben an das ZDF wegen "schwerer Persönlichkeitsverletzungen" eine Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro für Schönbohm.
Hintergrund der Forderung ist eine Sendung des ZDF-Magazins Royale vom 7. Oktober 2022(öffnet im neuen Fenster) . Darin hatte Moderator Jan Böhmermann auf die Verbindungen des von Schönbohm mitbegründeten Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V. mit Russland hingewiesen. Infolge der Sendung hatte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm von der Leitung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entbunden .
Anwalt: Tadellose Karriere Schönbohms zerstört
In der Sendung griff Böhmermann unter anderem den Begriff Cyberclown auf, der vom Chaos Computer Club (CCC) bei der umstrittenen Ernennung Schönbohms zum BSI-Präsidenten geprägt worden war . Zudem startete Böhmermann die Webseite Cyber-Sicherheitsrat.ru/(öffnet im neuen Fenster) , auf der Schönbohm weiterhin als Clown gezeigt wird.
Der Anwalt bezeichne die Sendung in seinem Schreiben als "eine der schmutzigsten Denunzierungen" , die jemals ein öffentlich-rechtlicher Sender begangen habe. "Das ZDF hat durch das 'Magazin Royale' die Reputation und die tadellose Karriere eines verdienten Staatsdieners zerstört" , zitierte die Bunte den Anwalt. Dieser behalte sich auch Ansprüche gegen Böhmermann selbst vor.
Noch kein Fehlverhalten nachweisbar
Warum Schönbohm nun gegen den Sender vorgeht, ist allerdings nicht ganz nachvollziehbar. Denn die Verbindungen zwischen Schönbohm und dem Cyber-Sicherheitsrat Deutschland waren zuvor bereits bekannt. Warum Faeser Schönbohm dennoch abberufen hat, ist weiterhin unklar. So konnte das Innenministerium bis zuletzt dem früheren BSI-Präsidenten kein konkretes Fehlverhalten nachweisen .
Das Innenministerium hatte Schönbohm am 18. Oktober 2022 die Führung seiner Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt und dies mit einem gestörten Vertrauensverhältnis begründet. Konkrete Gründe für die Freistellung nannte das Bundesinnenministerin seitdem offiziell nicht. Ein Sprecher bestätigte damals lediglich, der Hintergrund seien die Vorwürfe, "die auch öffentlich diskutiert werden" .
Zumindest finanzielle Nachteile musste Schönbohm durch die Abberufung nicht hinnehmen. Obwohl er mit der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) inzwischen eine erheblich kleinere Behörde leitet , blieb ihm seine bisherige Besoldungsstufe B8 erhalten.
Seine Nachfolgerin an der BSI-Spitze , Claudia Plattner, kann künftig einfacher abgesetzt werden. Denn durch eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes wird auch die BSI-Leitung in den Kreis der politischen Beamten aufgenommen, "die jederzeit von der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können" .
- Anzeige Hier geht es zu den konfigurierbaren Golem-PCs bei Systemtreff Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



