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James Bond: Amazon verliert Rechtsstreit um Miss Moneypenny

Amazon hat in mehreren Instanzen den Rechtsstreit um die exklusive Verwendung des Begriffs Miss Moneypenny aus der James-Bond-Filmreihe verloren.
/ Ingo Pakalski , dpa
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Die Miss-Moneypenny-Schauspielerinnen Lois Maxwell und Samantha Bond posieren vor einem Aston Martin DB5. (Bild: Odd Andersen/AFP via Getty Images)
Die Miss-Moneypenny-Schauspielerinnen Lois Maxwell und Samantha Bond posieren vor einem Aston Martin DB5. Bild: Odd Andersen/AFP via Getty Images

Sekretariatsdienste dürfen in Anspielung auf die Sekretärin Miss Moneypenny aus der James-Bond-Filmreihe beworben werden. Die Figur genieße keinen Werktitelschutz, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Miss Moneypenny ist in den James-Bond-Filmen die Sekretärin des Chefs des britischen Geheimdienstchefs M.

"Es fehlt sowohl an einer bestimmten optischen Ausgestaltung als auch an besonderen Charaktereigenschaften, die der fiktiven Figur der Miss Moneypenny in den James-Bond-Filmen einen hinreichend individualisierten Charakter mit einer unverwechselbaren Persönlichkeit verleihen würden" , urteilte das Gericht.

Sie tritt sowohl in den James-Bond-Romanen von Ian Fleming als auch in etlichen James-Bond-Verfilmungen in Erscheinung. Mit der Entscheidung bestätigte der Bundesgerichtshof als höchste Instanz das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg (Az. I ZR 219/24).

Darum ging es im Rechtsstreit

Amazon besitzt mittlerweile die Filmrechte an der Figur James Bond und war der Meinung, dass dies auch für andere Figuren der Filmreihe gelte. Erfolglos klagte sich Amazon mit dieser Rechtsauffassung durch die Instanzen. Per Gericht sollte die Löschung der Marke für Moneypenny samt der entsprechenden Domains erreicht werden. Zudem wurde Schadensersatz sowie Erstattung von Gutachterkosten verlangt.

Aus Amazons Sicht handelt es sich bei Miss Moneypenny um ein selbstständig schutzfähiges Werk, im Fachjargon heißt das "titelfähig" . Die damit verbundenen Rechte würden durch andere Unternehmen verletzt, so das Unternehmen.

Auf der Gegenseite steht ein Unternehmen, das unter den Bezeichnungen Moneypenny und My Moneypenny unter anderem Dienstleistungen anbietet, die persönliche Assistentinnen als Lizenznehmerinnen in einem Franchise-System in Deutschland erbringen. Das mittelständische Unternehmen befindet sich in der Nähe von Hamburg. Mehrere Internetseiten haben laut BGH den Begriff in der Domain. Auch eine Wortmarke sei eingetragen.

Zu den Dienstleistungen des Unternehmens gehört es, anderen Firmen etwa Sekretariats-Dienstleistungen anzubieten und in der Buchhaltung auszuhelfen. Für Firmen soll dies kostengünstiger sein als eigenes Personal anzustellen.


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