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Jailbreak: Weitgehende DMCA-Ausnahmen für Open Source

Eigentlich verbietet das US-Urheberrecht Umgehungsmaßnahmen von Software-Schutzsystemen. Für Open-Source-Software gibt es nun aber Ausnahmen.
/ Sebastian Grüner
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Mit dem Linksys WRT54G fing der Kampf um freie Firmware auf Routern an. (Bild: Patrick Dinnen, flicker.com)
Mit dem Linksys WRT54G fing der Kampf um freie Firmware auf Routern an. Bild: Patrick Dinnen, flicker.com / CC-BY-SA 2.0

Die unter anderem für ihre Klagen zur GPL-Durchsetzung bekannte gemeinnützige Organisation Software Freedom Conservancy hat weitgehende Ausnahmen für das US-Urheberrecht DMCA (Digital Millenium Copyright Act) durchsetzen können. Wie die Conservancy schreibt(öffnet im neuen Fenster) , seien nahezu alle Ausnahmen stattgegeben worden, die die Organisation beantragt hatte. Die wohl wichtigste ist die nun auch in den USA offizielle Erlaubnis zum Jailbreaking von Routern.

Die Geschichte der GPL-Durchsetzung ist eng verbunden mit Klagen zur Einhaltung der Lizenzbedingungen auf Routern. Daraus entstand das Projekt OpenWRT, das eine freie Router-Firmware erstellt.

Wie die Conservancy schreibt, verhindere das im DMCA verankerte Verbot, technische Schutzmaßnahmen zu umgehen, jedoch, dass Kunden die freie Firmware auf ihren Geräten installieren können. Mit der durchgesetzten Ausnahme von dem Verbot könne auch einer geplanten Obsoleszenz entgegengewirkt werden, erklärt die Organisation.

Erlaubt ist nun auch, die Schutzmaßnahmen zu umgehen, um etwa Lizenzverstöße von Herstellern untersuchen zu können. Nur so könne die Conservancy letztlich auch die Open-Source-Lizenzen durchsetzen, schreibt die Organisation. Bisher hätten die dazu notwendigen Untersuchungen "ironischerweise" auch illegal sein können.

Keine Ausnahme für Spielekonsolen

In einem speziellen Fall konnte sich die Conservancy mit ihre Forderung aber nicht durchsetzen: So gilt die Ausnahme zum Umgehen von Schutzmaßnahmen explizit nicht für Videospielekonsolen. "Eine verblüffende Schlussfolgerung, die die starke Lobbyarbeit gegen unsere Arbeit widerspiegelt" , heißt es dazu.

Als Teil der Arbeiten zur IT-Security zählt die zuständige Stelle für die DMCA-Ausnahmen nach Intervention der Conservancy nun auch Forschungen zum Datenschutz und der Privatsphäre von Geräten und Software: "Diese Klarstellung bringt Sicherheit für diejenigen, die Geräte auf ihre Handhabung privater Informationen testen."

Die Conservancy-Geschäftsführerin und Juristin Karen Sandler konnte außerdem ihre Forderungen für DMCA-Ausnahmen für medizinische Geräte durchsetzen. Die neuen Regeln umfassen demnach sämtliche Geräte, nicht nur solche, die implantiert werden. Und die Untersuchungen der Geräte können auch offiziell im Namen von Patienten durchgeführt werden. Diese müssen dies anders als bisher also nicht mehr selbst durchführen können.


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