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Jahressteuergesetz: Homeoffice-Pauschale wird noch einmal erhöht

Wer im Homeoffice arbeitet, kann mehr von der Steuer absetzen als bislang geplant. Der Maximalbetrag steigt an.
/ Andreas Donath
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Münzstapel (Bild: Envato)
Münzstapel Bild: Envato

Die Regierungskoalition hat sich auf das neue Jahressteuergesetz(öffnet im neuen Fenster) geeinigt. Der Maximalbetrag für das Homeoffice 2023 erhöht sich im Vergleich zu 2022 deutlich.

Bereits beschlossen worden war, dass nicht mehr 120, sondern ab 2023 sogar 200 Tage Homeoffice-Tätigkeiten steuerlich angerechnet werden können. Das erhöht die Bundesregierung nun auf 210 Tage.

Bislang war zudem angedacht, dass pro Tag 5 Euro angesetzt werden können. Dieser Betrag steigt auf 6 Euro. Durch beide Maßnahmen zusammen steigt der Maximalbetrag im kommenden Jahr von 600 auf 1.260 Euro.

Wichtig ist, dass die Homeoffice-Pauschale weiterhin mit der Werbungskostenpauschale verrechnet wird. Diese betrug in diesem Jahr 1.200 Euro. Da sie damit über der Homeoffice-Pauschale lag, konnten nur diejenigen steuerlich einen höheren Betrag geltend machen, die Mehrausgaben vorweisen konnten.

Im Jahressteuergesetz 2023 ist eine Anhebung der Werbungskostenpauschale (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) auf 1.230 Euro enthalten. Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende steigt von 4.008 auf 4.260 Euro.

2023 soll es zudem eine Angleichung von Arbeitszimmer und Homeoffice bei der Besteuerung geben. Die sogenannte Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer soll sich auf 1.250 Euro belaufen. Wer als Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz für seine berufliche und betriebliche Tätigkeit hat, kann künftig pauschal Kosten von bis zu 1.250 Euro geltend machen.

Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, können weiterhin die tatsächlichen Aufwendungen abgezogen werden.

Auch der Sparer-Pauschbetrag wird von derzeit 801 Euro im Jahr 2023 auf 1.000 Euro für Alleinstehende und von 1.602 auf 2.000 Euro für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner erhöht.

Weitere Informationen zum Thema Homeoffice gibt es hier in unserem Karriere-Ratgeber


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