Itsmydata: Check24 verweigert indirekt gestellte DSGVO-Auskünfte
Eigentlich muss jedes Unternehmen die Nutzer über deren gespeicherte Daten informieren. Doch Check24 will nur direkte DSGVO-Anfragen annehmen.

Das Vergleichs- und Vermittlungsportal Check24 streitet sich mit dem Münchner Startup Itsmydata.de über die Beantwortung von Nutzeranfragen zum Datenschutz. Während Itsmydata darin einen Verstoß gegen die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht, beruft sich Check24 ebenfalls auf die DSGVO, um die Anfragen pauschal zurückzuweisen. Hintergrund des Streits ist die Frage, ob Nutzer Sammelanfragen zu gespeicherten Daten über einen Drittanbieter stellen dürfen.
Itsmydata verdient sein Geld zwar mit Bonitätszertifikaten, stellt über seine Webseite allerdings eine kostenlose Selbstauskunft nach Artikel 15 der DSGVO für Nutzer zur Verfügung. "Verschaffe dir so einen Überblick über deine persönlichen und gespeicherten Daten, indem du deine Daten bei über 100 Unternehmen anfragst und von deinem Auskunftsrecht Gebrauch machst", wirbt das Unternehmen.
Im Falle von Check24 gibt es jedoch Streit, weil über Itsmydata auch Anfragen von Personen gestellt werden, die keine Kunden des Vermittlungsportals sind. "Check24 erhielt über die Itsmydata GmbH sehr viele wahllose und wiederholte Anfragen, die nicht auf Check24-Kunden zurückzuführen waren", sagte ein Sprecher der Nachrichtenagentur dpa und fügte hinzu: "Daher haben wir die Zusammenarbeit mit Itsmydata unterbunden."
Check24 beruft sich dabei ebenfalls auf die DSGVO. Nach Artikel 12, Nr. 5 der Verordnung können Verantwortliche "bei offenkundig unbegründeten oder - insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung - exzessiven Anträgen einer betroffenen Person" die Auskunft verweigern. Das heißt: Itsmydata wird von Check24 offenbar mit einer "betroffenen Person" gleichgesetzt, die für sich selbst einen Datenauskunft beantragt.
Nur direkte Anfragen werden akzeptiert
Dementsprechend argumentiert das Portal weiter: "Jeder Kunde von Check24, der bei uns direkt anfragt, erhält auch seine persönliche Datenauskunft". Darüber hinaus habe Check24 die Pflicht, "die Identität der anfragenden Person zu verifizieren und darf nicht unbestimmten Dritten persönliche Daten von möglichen Kunden zur Verfügung stellen".
Das sehen die Itsmydata-Geschäftsführer Alexander Sieverts und Michael Giese jedoch anders. "Alle Unternehmen sind nach DSGVO Paragraf 15 oder 20 dazu verpflichtet, die Datennachfrage eines Kunden zu beantworten beziehungsweise Auskunft zu erteilen", sagten sie der dpa. Sie verweisen darauf, dass jeder Nutzer über ein eigenes Konto verfüge und von dort aus als Privatperson seine persönliche Daten-Anfrage versende.
"Dass Check24 den gesamten Zugang über Itsmydata lahmgelegt hat, weil angeblich zu viele Nichtkunden 'unberechtigt' angefragt hätten, ist ein Skandal gegenüber dem Einzelnen, der berechtigterweise seine Daten nach DSGVO anfordern will, aber bei Check24 nicht mehr darf", sagte Giese weiter. Nur Check24 weigere sich, die über Itsmydata gestellten Anfragen zu beantworten.
Nachtrag vom 17. November 2020, 12:37 Uhr
Um Missverständnisse zu vermeiden, haben wir die ursprüngliche Überschrift "Check24 verweigert DSGVO-Auskunft über Drittanbieter" geändert.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Schönen guten Abend, es sieht so aus als ob wir bei itsmydata an unserer Kommunkation...
Ja, das hab ich auch gelesen. Die AGB sind hingegen so formuliert, als sei diese...
Naja, wenn Du meine Unterschrift sehen würdest... Bei von Gogh oder Rembrandt diskutiert...