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IT-Verbände: Vorratsdatenspeicherung technisch kaum umsetzbar

Internetprovider, Telekommunikationsunternehmen und TV-Kabelnetzbetreiber halten die neue Vorratsdatenspeicherung für übereilt und technisch wohl so nicht machbar. Sie wollen angehört werden von ihrer Regierung.
/ Achim Sawall
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Einig bei der Vorratsdatenspeicherung: Innenminister Thomas de Maizière (links) und Justizminister Heiko Maas. (Bild: Fabrizio Bensch/Reuters)
Einig bei der Vorratsdatenspeicherung: Innenminister Thomas de Maizière (links) und Justizminister Heiko Maas. Bild: Fabrizio Bensch/Reuters

Die IT-Verbände wehren sich gegen den aktuellen Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. "Einige der vorgeschlagenen Regelungen werden für die betroffenen Telekommunikations- und Internetunternehmen nicht praktikabel und technisch kaum umsetzbar sein", heißt es in einem gemeinsamen Brief(öffnet im neuen Fenster) der Branchenverbände, der am 3. Juli 2015 vorgestellt wurde. Unterzeichnet haben die Internetprovider im Eco, der Breko (Bundesverband Breitbandkommunikation), Vatm (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten), Anga (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber) und die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN). Nicht mit dabei ist der IT-Verband Bitkom.

Die Vorsitzenden der beteiligten Bundestagsausschüsse werden aufgefordert, in einen Dialog mit den betroffenen Unternehmen und Verbänden zu treten und ihnen etwa bei einer Verbändeanhörung die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Der aktuelle Regierungsentwurf sei ohne die Einbeziehung der Telekommunikations- und Internetbranche beschlossen worden. Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung solle in Deutschland "in einem gesetzgeberischen Eilverfahren noch vor der Sommerpause" durchgesetzt werden.

Das geplante Gesetz werde hohe Investitionen von den Unternehmen erfordern, dürfte aber rechtlich keinen Bestand vor dem Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof haben. Im März 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die frühere Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt. Mit dem jetzt geplanten neuen Gesetz werde sich der Aufwand für die Implementierung der Speicherverpflichtung noch erhöhen. Die Kosten dafür könnten nach einer ersten Schätzung des Eco für die IT-Branche bei rund 600 Millionen Euro liegen.


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