Wie soll das gehen?
Die Verteilnetzbetreiber müssten daher nicht nur wissen, welche "Flexibilitäten" in ihrem Gebiet vorhanden seien, sondern auch wann und wie sie eingesetzt werden sollten, sagte Erik Landeck von der Stromnetz Berlin GmbH. Zudem müssten sie die Möglichkeit haben, den Einsatz dieser Flexibilitäten durch Dritte zuzulassen oder "situativ zu beschränken".
Auf mehrfache Nachfrage konnte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nicht erläutern, wie ein solches Konzept technisch umgesetzt werden sollte. Wenig sinnvoll erscheint es, eine Ladestation beispielsweise über das sogenannte Open Charge Point Protocol (OCPP) mit dem Managementsystem des Stromlieferanten zu verbinden und sie gleichzeitig über das Smart Meter Gateway durch den Netzbetreiber steuern zu lassen.
Die Pläne der Netzbetreiber laufen jedoch darauf hinaus, dass es über dem lokalen Lastmanagement in einzelnen Objekten eine übergeordnete Instanz gibt, die je nach Bedarf in das lokale Management eingreifen kann - eine sehr ambitionierte Steuerung und Vernetzung. Derzeit ist es noch so, dass diese Einrichtungen nur einmal angemeldet werden müssen. Danach hat der Netzbetreiber keinen Einfluss mehr auf deren Nutzung.
BDEW erwartet Einsparungen in Milliardenhöhe
Der BDEW teilte auf Anfrage von Golem.de lediglich mit: "Die Verteilnetzbetreiber wollen mitnichten generell die Haushalte der Endverbraucher steuern, sie wollen auch keine Marktimpulse konterkarieren." Jedoch müsse bei neuen Verbrauchern "generell die Frage gestellt werden, ob wir unsere Systeme noch auf die letzte Leistungsspitze auslegen wollen, oder wir nicht in Zukunft in wenigen Stunden (!) im Jahr akzeptieren, dass zum Beispiel die Schnellladung eines E-Fahrzeugs von 0 auf 100 Prozent 75 statt 60 Minuten dauert, wenn dadurch kritischen Systemzuständen vorgebeugt und ein volkswirtschaftlicher Gewinn durch vermiedene Netzausbaukosten in Milliardenhöhe generiert werden könnte."
Das klingt schön und gut: Doch letztlich macht es keinen Unterschied, ob ein Netzbetreiber nur wenige Stunden im Jahr in die Systeme der Kunden eingreifen will oder jeden Tag zu einer bestimmten Lastspitze. Der technische Aufwand hinter dem vernetzten System wäre der gleiche. Zudem ginge das nur, wenn die unabhängigen Stromlieferanten den Netzbetreibern sämtliche Daten über die geplante Nutzung lieferten.
Das große Warten auf die Verordnung
Kein Wunder, dass sich die Netzbetreiber schon Monate vor der Bundestagswahl warmlaufen, um ihre Erwartungen an die künftige Regierung zu formulieren. Viel hängt dabei davon ab, wie die Verordnung zu Paragraf 14 a des EnWG aussehen wird. Diese müsste regeln, wie und unter welchen Bedingungen die Netzbetreiber größere Stromverbraucher abregeln dürfen. Dazu zählt auch die Höhe der Netzentgeltreduzierung für solche Fälle. "Dass die Verordnungsermächtigung bislang nicht ausgeübt wurde, zeigt, wie schwierig die richtige Ausgestaltung dieser Möglichkeit ist", heißt es im Papier der Bundesnetzagentur. Ob sie diese Schwierigkeiten lösen kann, muss die nächste Bundesregierung zeigen.
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