Anreiz zur Monopolisierung
Das würde jedoch bedeuten: Die maximale Leistung, die eine Ladestation abrufen kann, könnte davon abhängen, wie stark ein Lieferant in einem bestimmten Gebiet vertreten ist. "Das Modell setzt einen Anreiz zur Monopolisierung in den einzelnen Netzsegmenten, für die Gleichzeitigkeitsfaktoren definiert wurden", warnt die Bundesnetzagentur und illustriert dies anhand eines Beispiels: "Eine steuerbare Verbrauchseinrichtung (z.B. 22 kW), die bei einem Lieferanten unter Vertrag ist, der nur diese eine steuerbare Verbrauchseinrichtung in dem definierten Netzsegment (Gleichzeitigkeitsfaktor=0,8) in seinem Pool hält, würde während der Engpasszeiten einer dauerhaften Restriktion unterliegen." Der Marktführer könnte hingegen je nach Bedarf die Leistungen der Stationen regeln und auch den Maximalwert zulassen.
Als weitere Option bringt die Bundesnetzagentur die Möglichkeit ins Spiel, dass die Stromnetzbetreiber selbst bestimmte Verbraucher oder Erzeuger abregeln könnten. Dazu könnten sie die sogenannten intelligenten Strommesssysteme nutzen, deren Einbau die große Koalition im vergangenen Jahr beschlossen hatte. Damit lassen sich große Stromverbraucher oder Erzeuger individueller steuern, als dies über sogenannte Rundsteuerempfänger möglich ist. Die Bundesnetzagentur räumt dabei ein: "Der Steuerungs- und Koordinationsaufwand bleibt auch bei einer stärkeren Automatisierung in diesem Modell für den Netzbetreiber verhältnismäßig hoch."
Stromlieferanten wollen sich wehren
Ganz und gar nicht gut finden unabhängige Stromlieferanten solche Pläne. "Wir werden uns mit Händen und Füßen dagegen wehren, dass der Verteilnetzbetreiber in unsere Kundenbeziehungen hineinfunkt", sagte Gero Lücking vom Hamburger Ökostromanbieter Lichtblick Golem.de. Lücking verweist darauf, dass Netzbetreiber nur im Notfall aktiv in das Netz eingreifen dürften. Dies entspricht der roten Phase der sogenannten Netzampel, bei der ein Blackout verhindert werden soll.
Nach Ansicht von Lichtblick ist es ein wesentlicher Aspekt des Systems, dass die Netzbetreiber nicht direkt mit den Endverbrauchern in Verbindung stehen, sondern die Stromlieferung nur durch den Lieferanten sichergestellt wird. Sollte der Netzbetreiber einen Engpass befürchten und nicht bereit sein, das Netz auszubauen, müsse die entsprechende Anforderung wettbewerblich ausgeschrieben werden. Allerdings sei zu befürchten, dass Lieferanten wie die traditionellen Stadtwerke per Lastmanagement dann bessere Angebote machen könnten. Denn sie verfügen in ihrem Gebiet meist über mehr Kunden als externe Anbieter und stehen in der Regel in engem Austausch mit dem Netzbetrieb.
Prognosen derzeit schwer zu treffen
Den Stromnetzbetreibern dürfte es derzeit jedoch schwer fallen, den Ausbaubedarf der Netze genau vorherzusagen. So ist kaum abzusehen, wie sich die Verbreitung von Elektroautos in den kommenden Jahren entwickelt. Von den Fortschritten der Batterietechnik dürfte es abhängen, ob Autofahrer ihre Elektroautos künftig unterwegs an einer Schnellladestation aufladen oder sich für viel Geld eine eigene Ladestation in der Tiefgarage installieren. Von den Leistungen der privaten Ladestationen hängt wiederum ab, wie stark das Netz eventuell ausgebaut werden müsste. Lichtblick-Geschäftsführer Lücking rechnet frühestens in zehn Jahren damit, dass durch die Elektromobilität die Netze an ihre Grenzen stießen.
Die Netzbetreiber verweisen außerdem auf eine Studie, wonach bis 2030 fünf bis sechs Millionen zusätzlicher Wärmepumpen installiert werden müssten. Auch kleine lokale Batterien könnten ein "Game changer" sein. Die Netzbetreiber befürchten jedoch Probleme, wenn solche Stromerzeuger und Verbraucher von Aggregatoren und Lieferanten plötzlich in großem Stil zu- und abgeschaltet werden, ohne dass sie selbst eine Möglichkeit haben, zum Schutz ihrer Netze einzugreifen.
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