IT und Energiewende: Fragen und Antworten zu intelligenten Stromzählern
Die große Koalition regelt den Einbau von elektronischen und vernetzten Stromzählern neu. Golem.de beantwortet die wichtigsten Fragen, die Verbraucher und Solaranlagenbetreiber betreffen.

Der Bundestag beschließt am Donnerstag das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Damit werden alle größeren Stromverbraucher und Energieerzeuger verpflichtet, vernetzte Stromzähler, sogenannte intelligente Messsysteme, einzubauen. Aber auch Kleinverbraucher können an solche Geräte angeschlossen werden. Zumindest müssen sie vom kommenden Jahr an ihren alten Stromzähler gegen einen elektronischen austauschen. Golem.de beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Systeme.
Was ist der Unterschied zwischen intelligenten Stromzählern und intelligenten Messsystemen?
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Sogenannte intelligente Zähler (iZ) sind im Grunde nur elektronische Zähler, die später zu intelligenten Messsystemen nachgerüstet werden können. Die Zähler, im Gesetz als "moderne Messeinrichtung" bezeichnet, verfügen über ein kleines Display sowie Schnittstellen zum Auslesen der Daten und zur Verbindung mit Kommunikationsmodulen. Ohne diese Erweiterungen bieten sie weder dem Verbraucher noch dem Netzbetreiber wesentlich mehr Funktionen als die gewohnten mechanischen Ferraris-Zähler. Es gibt keinen Kommunikationskanal für eine Fernablesung durch den Netzbetreiber oder eine Verbrauchsvisualisierung in der Wohnung des Kunden oder die Möglichkeit variabler Tarife.
Um dies zu ermöglichen, muss ein sogenanntes Smart Meter Gateway an den elektronischen Zähler angeschlossen werden, was dann ein intelligentes Messsystem (iMes) ergibt. Für diese Geräte hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereits hohe Anforderungen an Datenschutz und technische Sicherheit festgelegt. Solche Smart Meter Gateways ermöglichen eine bidirektionale Kommunikation zwischen Messstellenbetreiber und Verbraucher. Auf diese Weise können nicht nur die Verbrauchsdaten zeitnah an den Netzbetreiber übermittelt werden, sondern auch mit Hilfe von Schaltboxen oder Smart-Grid-fähigen Haushaltsgeräten Stromverbraucher oder -erzeuger zu- oder abgeschaltet werden. Zudem ermöglichen sie variable Stromtarife. Diese intelligenten Messsysteme kommunizieren per LAN, WLAN oder Mobilfunk mit Netzbetreibern und der Hausautomation.
Was sind Smart Meter?
Leider gibt es keine einheitliche Übersetzung für Smart Meter. Korrekt wäre es, damit nur intelligente Messsysteme zu bezeichnen. Allerdings werden auch elektronische Stromzähler bisweilen als Smart Meter bezeichnet, so dass nicht mehr klar zwischen den einzelnen Geräten und Konzepten unterschieden werden kann. So bezeichnet die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf "herkömmliche Messsysteme" als Smart Meter.
Was kosten die Messgeräte die Verbraucher?
Die große Koalition hat Kostenobergrenzen für Einbau und Betrieb der Messgeräte festgelegt. Diese sind abhängig vom Verbrauch. Für die elektronischen Stromzähler sollen "nicht mehr als 20 Euro brutto jährlich in Rechnung gestellt werden" (Paragraf 32 Messstellenbetriebsgesetz). Die intelligenten Messsysteme sollen den normalen Verbraucher weniger als 100 Euro im Jahr kosten. Die Kosten sind je nach Verbrauch gestaffelt:
Stromverbrauch (kWh) | jährliche Maximalkosten (brutto) | Einbauzeitraum |
---|---|---|
> 100.000 | angemessenes Entgelt | 2017 - 2032 |
50.000 - 100.000 | 200 Euro | 2017 - 2025 |
20.000 - 50.000 | 170 Euro | 2017 - 2025 |
10.000 - 20.000 | 130 Euro | 2017 - 2025 |
6.000 - 10.000 | 100 Euro | 2020 - 2028 |
4.000 - 6.000 | 60 Euro | ab 2020 (optional) |
3.000 - 4.000 | 40 Euro | ab 2020 (optional) |
2.000 - 3.000 | 30 Euro | ab 2020 (optional) |
< 2.000 | 23 Euro | ab 2020 (optional) |
Nach Angaben der Vebraucherschützer fallen derzeit durchschnittlich zwölf Euro im Jahr für Messstellenbetrieb und Messung an. Die Betreiber können aber sehr viele Stromzähler an ein Gateway anschließen und damit für sich den Einbau deutlich rentabler machen.
Kostenobergrenzen gelten zudem auch für Stromerzeuger:
Erzeugerleistung (Watt) | jährliche Maximalkosten (brutto) | Einbauzeitraum |
---|---|---|
> 100.000 | angemessenes Entgelt | 2020 - 2028 |
30.000 - 100.000 | 200 Euro | 2017 - 2025 |
15.000 - 30.000 | 130 Euro | 2017 - 2025 |
7.000 - 15.000 | 100 Euro | 2017 - 2025 |
1.000 - 7.000 | 60 Euro | ab 2018 (optional) |
Wer muss welche Messgeräte einbauen?
Das Gesetz verpflichtet zunächst nur Verbraucher mit mehr als 6.000 Kilowattstunden (kWh) Jahresverbrauch sowie Erzeuger mit einer installierten Leistung von mehr als sieben Kilowatt zum Einbau intelligenter Messsysteme. Dabei erfolgt der Einbau stufenweise und startet 2017 bei Verbrauchern mit mehr als 10.000 kWh Jahresverbrauch und Erzeugern mit mehr als sieben Kilowatt. Die Messstellenbetreiber können aber selbst entscheiden, ob sie Haushalte mit weniger Verbrauch an einen vernetzten Zähler anschließen. Von 2018 an gilt das auch für Stromerzeuger zwischen einem und sieben Kilowatt Leistung. Zudem können Vermieter intelligente Messsysteme einbauen lassen, wenn mindestens eine weitere Energiequelle darüber abgerechnet wird und keine Mehrkosten auftreten.
Bis 2032 soll die Umrüstung durch Pflichteinbauten und turnusgemäßen Austausch von Zählern und Messsystemen an rund 50 Millionen Messstellen in Deutschland abgeschlossen sein. Dann dürften mehr als 40 Millionen Zähler und etwa acht bis neun Millionen Messsysteme installiert sein, wie aus einer Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young aus dem Jahr 2013 hervorgeht.
Welche Vorteile bringen intelligente Messsysteme?
Die Netzbetreiber können in Verbindung mit Schaltboxen und Smart-Grid-fähigen Haushaltsgeräten die Lastverteilung in Stromnetzen in gewissem Umfang regeln. Bei einem großen Angebot erneuerbarer Energie könnten beispielsweise Verbraucher zugeschaltet werden. Finden sich im Netz nicht genügend Abnehmer, könnten sie Erzeuger wie Fotovoltaikanlagen abregeln.
Dies hätte für Netzbetreiber den Vorteil, das Netz nicht entsprechend dem Zuwachs der erneuerbaren Energien ausbauen zu müssen. Verbraucher könnten von den Geräten über variable Stromtarife profitieren. In diesem Fall könnten sich Haushaltsgeräte dann einschalten, wenn der Strom besonders billig ist. Derzeit existieren aber noch keinerlei Standards, die eine Kombination von Smart Metern mit Smart-Grid-fähigen Geräten regeln. Auch lassen variable Tarife noch auf sich warten.
In Kombination mit einer Schaltbox ist es für den Versorger außerdem viel einfacher, einem säumigen Kunden den Strom abzustellen. Allerdings ermöglicht dieses System auch Prepaid-Tarife, bei denen die Kunden wie bei ihrem Smartphone ihr Stromkonto aufladen können, wenn aufgrund finanzieller Probleme kein sicherer Bankeinzug möglich ist.
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zB mit einen ESP8266 http://www.mikrocontroller.net/articles/ESP8266
Aber bitte nur als Elektrofachkraft, sonst kann das sehr ungesund werden! Es gibt auch...
die Herstellung von den Zellen der Umwelt mehr Seite 41 beweist nichts. Energiebilanz...
Ein erschreckendes Buch. Habe es dieser Tage gelesen und bin bei einem Zeitungsartikel...