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IT-Sicherheitsgesetz: Dauerspeicherung von Nutzerdaten offenbar vom Tisch

Die heftige Kritik an der "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" hat Wirkung gezeigt. Nutzerdaten sollen nun wohl doch nicht zum Schutz der IT-Sicherheit gespeichert werden dürfen.
/ Friedhelm Greis
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Internetanbieter sollen nun doch nicht die Nutzerdaten für Sicherheitszwecke speichern dürfen. (Bild: Hannibal Hanschke/Reuters)
Internetanbieter sollen nun doch nicht die Nutzerdaten für Sicherheitszwecke speichern dürfen. Bild: Hannibal Hanschke/Reuters

Die Speicherung von Nutzerdaten durch Telemediendienste soll offenbar doch nicht Teil des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes werden. Einem Bericht der Nachrichtenagentur dpa zufolge waren entsprechende Änderungen des Telemedien- und des Telekommunikationsgesetzes nur in der ersten Entwurfsfassung vorgesehen. Die Agentur hatte anderslautende Behauptungen nachträglich korrigiert. Dies bedeutet, dass in der aktuellen Fassung des Entwurfs diese Pläne wohl nicht mehr enthalten sind. Datenschützer hatten vor "einer Art Vorratsdatenspeicherung" gewarnt. Die SPD-Fraktion hatte Mitte November gefordert(öffnet im neuen Fenster), "dass es keine anlasslose und unverhältnismäßige Speicherung von Nutzungsdaten für Telemediendiensteanbieter geben wird".

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums verwies auf Anfrage von Golem.de auf die letzte Kabinettssitzung vor Weihnachten am 17. Dezember, in der der endgültige Entwurf beschlossen werden solle. In dem zuletzt bekanntgewordenen Entwurf von Anfang November waren die ursprünglichen Pläne in abgeschwächter Form noch enthalten.

Formulierungen "zu unbestimmt"

Demnach durften Anbieter von Telemediendiensten, beispielsweise Google, Amazon oder auch Golem.de, "Nutzungsdaten zum [Erkennen], Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen sowie von Missbrauch seiner für Zwecke seines Telemedienangebotes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden". Die Daten sollen spätestens nach sechs Monaten gelöscht werden. Die betroffenen Nutzer sollten über die Datenerhebung und Verwendung informiert werden, hieß es in dem geplanten Zusatz zu Paragraf 15 des Telemediengesetzes. In einem Schreiben an die Kommunen hatte das Innenministerium selbst von dem "Problem einer neuen Form von Vorratsdatenspeicherung?" gesprochen.

Kritik an der "Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür" war bereits früh vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung(öffnet im neuen Fenster) (AK Vorrat) gekommen, der ohnehin jede Speicherung einer IP-Adresse skeptisch sieht. Aber auch der schleswig-holsteinische Datenschützer Thilo Weichert hielt den ursprünglichen Entwurf für unausgegoren. In seiner ausführlichen Stellungnahme(öffnet im neuen Fenster) bezeichnete er die Formulierungen als zu unbestimmt. Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hielt die Vorschrift auf Anfrage von Golem.de ebenfalls für kritikwürdig.

Nachtrag vom 9. Dezember 2014, 22:00 Uhr

Auch einem Bericht von heise.de zufolge(öffnet im neuen Fenster) verzichtet die Regierung nun auf die Speicherung der Nutzerdaten. Warum das Innenministerium die Pläne noch vor Beginn der parlamentarischen Beratungen beerdigt, bleibt vorerst offen. Möglicherweise wollte man einem Streit mit Datenschützern und der SPD aus dem Weg gehen. Vermutlich wurde auf die Regelung auch deswegen verzichtet, weil sie zum Schutz kritischer IT-Infrastruktur letztlich wenig beiträgt. In der Praxis ist es eher unwahrscheinlich, dass beispielsweise DDoS-Attacken aufgrund einer solchen Gesetzeslücke nicht hätten abgewehrt werden können. Ein Anbieter wird kaum darauf verzichten, die IP-Adressen hinter DDos-Angriffen auf eine Schwarze Liste zu setzen.


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