IT-Sicherheit: Ministerium leakt Route für Castor-Transport
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat offenbar versehentlich die hochsensible Route für den anstehenden Transport von Castor-Behältern veröffentlicht. Wie der Westdeutsche Rundfunk berichtete(öffnet im neuen Fenster) , tauchte auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt ( Dipul.de(öffnet im neuen Fenster) ) am Donnerstagabend eine spezifische Flugverbotszone für Drohnen auf. Diese Zone erstreckt sich über rund 170 Kilometer entlang wichtiger Autobahnverbindungen von Jülich bis nach Ahaus.
Die Veröffentlichung ist brisant, da der genaue Streckenverlauf des hochradioaktiven Materials von den Sicherheitsbehörden als Verschlusssache eingestuft wird. Die Behälter gelten aufgrund ihres Inhalts als potenzielles Anschlagsziel und erfordern massive polizeiliche Absicherungsmaßnahmen. Die markierte Verbotszone gilt seit Freitagmorgen und ist bis zum 27. März befristet. Als Begründung nennt die Behördenseite einen "polizeilichen Einsatz in Nordrhein-Westfalen" .
Streckenverlauf deckt sich mit kursierenden Routen
Der durch das Drohnenverbot markierte Korridor deckt sich nach WDR-Informationen mit einem Streckenverlauf, der in der Vergangenheit bereits als mögliche Transportroute für die Castoren kursierte. Die Route führt von Jülich aus über die Autobahnen A44 und A46, dann wahlweise über die A61 und A44 bei Mönchengladbach oder die A57 vorbei an Neuss, Düsseldorf und Krefeld.
Ab dem Kreuz Meerbusch gibt es nur noch eine Zone für das Drohnenverbot entlang der A57 und A42, vorbei an Moers, Duisburg und Oberhausen. Von dort geht es über die A3 bis zum Kreuz Bottrop und dort auf die A31 bis Ahaus. Da dies die kürzeste Verbindung über die Autobahnen darstellt, gilt die Wahl der Strecke als wenig überraschend.
Löschung verhindert Archivierung nicht
Das nordrhein-westfälische Innenministerium äußerte sich zunächst nicht zu der Veröffentlichung durch die Bundesbehörde. Erst nach einer Anfrage des WDR reagierte das Ministerium: Am Freitagmittag wurde die Bekanntmachung der Flugverbotszone auf der Dipul-Plattform gelöscht.
Die Löschung kommt jedoch für eine effektive Geheimhaltung zu spät. Da die Daten mehrere Stunden öffentlich zugänglich waren, ist die Information weiterhin über Archivseiten im Internet abrufbar. Dieser Vorfall verdeutlicht die Problematik, operative Geheimhaltung in Zeiten digitaler Behördenportale aufrechtzuerhalten.
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