IT-Planungsrat: Hardware darf keine "schadenstiftende Software" haben
Fast drei Jahre nach Beginn der Snowden-Enthüllungen hat der IT-Planungsrat von Bund und Ländern die Vertragsbedingungen zum Kauf von Hardware(öffnet im neuen Fenster) (EVB-IT Kauf) ergänzt. Demnach müssen die Hersteller bei Vertragsabschluss versichern, dass ihre Geräte keine Schadsoftware besitzen und keine Hintertüren enthalten. Der IT-Planungsrat wurde 2010 als "zentrales Gremium für die föderale Zusammenarbeit in der Informationstechnik" ins Leben gerufen. Die neuen Regelungen wurden auf der 19. Sitzung des Planungsrats während der Cebit beschlossen.
Vorwürfe gegen Juniper, Huawei und ZTE
Die sogenannten Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen ( EVB-IT(öffnet im neuen Fenster) ) sind für Bundesbehörden verbindlich. Auch die Länder sehen zum großen Teil identische oder ähnliche Verpflichtungen vor.
Im schönsten Behördendenglisch heißt in den neuen Vertragsbedingungen nun: "Der Auftragnehmer liefert die Hardware frei von schadenstiftender Software, z. B. in mitgelieferten Treibern oder der Firmware." Dies müsse vor der Lieferung geprüft und vom Hersteller versichert werden. Zudem darf die Hardware keine Hintertüren haben, das heißt, Funktionen zum "unerwünschten Absetzen/Ausleiten von Daten (...), zur unerwünschten Veränderung/Manipulation von Daten oder der Ablauflogik oder (...) zum unerwünschten Einleiten von Daten" oder unerwünschte Funktionserweiterungen.
Unerwünscht sei dabei eine Funktion, "wenn die Aktivität so weder vom Auftraggeber in seiner Leistungsbeschreibung gefordert, noch vom Auftragnehmer unter konkreter Beschreibung der Aktivität und ihrer Auswirkungen angeboten, noch im Einzelfall vom Auftraggeber ausdrücklich autorisiert ('opt-in') wurde." Zu der "schadenstiftenden Software" gehören den EVB zufolge unter anderem Viren, Würmer und Trojaner. Sie hätten "zumindest auch den Zweck (...), die Verfügbarkeit von Daten, Ressourcen oder Dienstleistungen, die Vertraulichkeit von Daten oder die Integrität von Daten, zu gefährden bzw. zu beeinträchtigen".
Mit den Enthüllungen von Edward Snowden war bekanntgeworden, dass der NSA-Geheimdienst NSA in zahlreichen Hardwaregeräten Hintertüren eingebaut hat. Zuletzt geriet der Routerhersteller Juniper in Erklärungsnöte , weil seine Produkte den fragwürdigen Zufallszahlengenerator Dual EC DRBG enthalten, der sehr wahrscheinlich ein Produkt der NSA ist und eine Hintertür enthält. Bei den Produkten der chinesischen Hersteller Huawei und ZTE besteht nach Ansicht des US-Kongresses möglicherweise eine Sicherheitsgefahr für die USA und ihre Systeme.
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