IT-Jobs: Homeoffice ist kein Grund, den Lohn zu kürzen
Viele ITler sind gern im Homeoffice. Wenn Firmen nun auf die Idee kommen, ihnen deswegen den Lohn zu kürzen, ist das fast immer unrechtmäßig.

Zu Beginn der Coronapandemie haben jede Menge IT-Unternehmen ihre Mitarbeiter ins Homeoffice geschickt. Viele von ihnen haben sich daran gewöhnt und möchten nicht mehr zurück ins Büro. Doch das hat unter Umständen seinen Preis.
- IT-Jobs: Homeoffice ist kein Grund, den Lohn zu kürzen
- Gehaltskürzung durch Änderungskündigung
- Vage Vermutungen reichen nicht
- Es gibt kaum Gründe für weniger Lohn im Homeoffice
Denn manche Firmen kürzen ihren Mitarbeitern im Homeoffice einfach ihr Gehalt, wie das offenbar in den USA geschehen ist. Beschäftigte müssen dort mit erheblichen Lohneinbußen rechnen - und das, obwohl gerade IT-Firmen von der zunehmenden Digitalisierung profitiert haben.
Die Lohnkürzung beträgt beispielsweise bei Google bis zu 25 Prozent, abhängig davon, welches Gehalt für die Tätigkeit am jeweiligen Wohnort üblich ist. Google rechtfertigt das vor allem damit, dass die Mitarbeiter zumindest in der Anfangszeit weniger produktiv im Homeoffice gearbeitet haben sollen.
Inwieweit deutsche Unternehmen bei einer weiteren Beschäftigung im Homeoffice den Lohn kürzen, ist nicht bekannt. Dass einige es versuchen könnten, ist jedoch wahrscheinlich. Denn manche Arbeitgeber sind ziemlich dreist, wie vergangene Gerichtsprozesse zeigen. Sie suchen förmlich nach Anlässen, um ihren Mitarbeitern wegen ihres angeblichen Fehlverhaltens weniger Geld zu zahlen. Doch die Urteile der Gerichte zeigen: Gehaltskürzungen im Homeoffice bedürften triftiger Gründe und eindeutiger Beweise.
Wie übergriffig Unternehmen mitunter sind, zeigt der Fall eines Mitarbeiters einer Rechtsanwaltskanzlei. Sein Arbeitgeber beauftragte zwei Beschäftigte damit, sich über einen Zeitraum von drei Wochen auf die Lauer zu legen, um seinen Aufenthalt auf der Toilette zu protokollieren.
Mitarbeiter überwachen Toilettengänge des Kollegen
Dabei stellte sich laut Arbeitgeber heraus, dass der beobachtete Mitarbeiter sich während der Arbeitszeit insgesamt 384 Minuten auf der Toilette aufgehalten hatte - pro Tag 30 Minuten. Der Arbeitgeber rechnete die ermittelten Fehlzeiten auf die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses von neun Monaten hoch und kam zum Ergebnis, dass der Beschäftigte eine Fehlstundenanzahl von 90 Stunden aufweise. Folglich zahlte der Arbeitgeber ein Viertel der Nettovergütung nicht aus.
Der Mitarbeiter ließ sich das nicht gefallen und verklagte den Arbeitgeber auf Nachzahlung der vorenthaltenen Vergütung. Das Arbeitsgericht Köln entschied mit Urteil vom 21. Januar 2010 (Az. 6 Ca 3846/09), dass der Arbeitgeber diesen Betrag nachzahlen muss, weil er den Lohn nicht kürzen durfte. Dies ergibt sich nach Auffassung der Richter bereits daraus, dass die Darlegungen des Arbeitgebers als unsubstantiiert anzusehen sind.
Das Landesarbeitsgericht Köln bestätigte diese Entscheidung mit Urteil vom 19. Juni 2012 (Az. 11 Sa 658/10). Die Richter verwiesen darauf, dass der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Toilettenkontrollen unter erheblichen Verdauungsstörungen gelitten hatte. Darüber hinaus darf der Arbeitgeber eine solche Hochrechnung von Fehlstunden nicht vornehmen. Denn es gibt keinen Erfahrungssatz, wonach ein Zeitraum von drei Wochen für das Verhalten des Arbeitgebers während des gesamten Arbeitsverhältnisses repräsentativ ist.
Arbeitsvertrag gilt auch im Homeoffice
Nach dem deutschen Arbeitsrecht müssen Arbeitgeber die Vergütung bezahlen, die im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist. Daran sind Arbeitgeber normalerweise auch dann gebunden, wenn sie einen Arbeitnehmer dauerhaft weiter im Homeoffice beschäftigen.
Etwas anders gilt jedoch unter Umständen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausdrücklich etwas anderes vereinbaren. Wenn das - wie in vielen Fällen - nicht geschieht, stellt sich die Frage, ob eine Firma die Lohnkürzung im Wege einer Änderungskündigung durchsetzen kann.
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Gehaltskürzung durch Änderungskündigung |
Überforderung: Kann man nicht komplett ausschliessen, aber wenn sie bei uns überfordert...
Ich vermute, wenn man mit Mobbing oder Bossing kommt, ist die AU schnell geschrieben
" Da wird eh gekleckert statt geklotzt," Ich gehe mal davon aus, dass du es andersrum...
Wenn du kein eigenes Arbeitszimmer hast, dann sollten sich die Zusatzkosten aber auch in...