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IT-Fachanwalt: "Drosselung der Telekom verstößt gegen Fernmeldegeheimnis"

Um bestimmte Angebote von der DSL-Drosselung auszunehmen, muss die Telekom gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen, meint Anwalt Thomas Stadler. Die Telekom nennt das Unsinn.
/ Achim Sawall
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Bild: Juergen Schwarz/Getty Images

Der Fachanwalt für IT-Recht, Thomas Stadler, hält(öffnet im neuen Fenster) die Drosselungspläne der Deutschen Telekom für einen Verstoß gegen das Fernmeldegeheimnis, das im Telekommunikationsgesetz beschrieben ist. Danach ist es "untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen."

Wenn Unternehmen der Telekom Geld bezahlten, würden ihre Daten beim Nutzer nicht gezählt und seien damit nicht von der geplanten Drosselung betroffen, hatte der Deutschland-Chef der Telekom Niek Jan van Damme erklärt . "Im Mobilfunk machen wir das bereits mit dem Musik-Streaming-Dienst Spotify."

Wenn die Telekom "die Nutzung bestimmter Dienste ausnimmt, dann setzt das voraus, dass die Telekom das Internetnutzungsverhalten jedes einzelnen Kunden genau aufzeichnet und auch ermittelt, welche Websites und Inhaltsangebote der Kunde im Einzelnen aufruft und welches Datenvolumen hierbei anfällt. Damit verschafft sich die Telekom Kenntnis vom Inhalt und den näheren Umständen der Telekommunikation. Nach meiner Einschätzung verstößt damit bereits das, was die Telekom im Mobilfunk aktuell im Hinblick auf Spotify macht, gegen Paragraf 88 TKG" , sagte Stadler dazu.

Datenpakete werden markiert

Deutsche-Telekom-Sprecher Philipp Blank sagte Golem.de: "Der Vorwurf ist Unsinn. Um Managed Services zu realisieren, müssen Sie nicht die Inhalte des jeweiligen Datenpaketes kennen. Managed Services können beispielsweise über einen separaten Datenstrom – wie bei Entertain – realisiert oder indem die Datenpakete markiert werden." Zumindest bei einer verschlüsselten Verbindung dürfte die Argumentation von Blank nicht greifen.


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