IT-Branche: Rundfunkgebühren bleiben zu hoch
Der IT-Branchenverband Bitkom hat die Senkung der Rundfunkbeiträge begrüßt und eine weitere Verringerung gefordert(öffnet im neuen Fenster). "Die Rundfunkgebühr war bei der Umstellung auf eine Haushaltsgebühr wie erwartet zu hoch angesetzt. Die Mehreinnahmen sollten über geringere Beiträge vollständig zurückgeführt werden und den Beitragszahlern zugutekommen", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.
Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen auf ihrer Sitzung am 13. März 2014, den Beitrag um 48 Cent auf dann 17,50 Euro monatlich zu reduzieren. Allerdings blieben sie mit ihrem Beschluss hinter dem Vorschlag der Finanzkommission KEF zurück, die eine Senkung um 73 Cent vorgeschlagen hatte. Die Haushaltsgebühr muss jeder zahlen, auch Menschen, die kein Rundfunkgerät besitzen und das Programm der Öffentlich-Rechtlichen Sender überhaupt nicht nutzen.
Die Länderregierungschefs reagieren damit auf die erwarteten Mehreinnahmen der Sender durch den flächendeckenden Rundfunkbeitrag. Seit 2013 wird der Beitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung und nicht mehr nach Anzahl und Art der Geräte erhoben. Die Sender können für die Jahre 2013 bis 2016 deshalb mit insgesamt 31,8 Milliarden Euro rechnen. Das sind 1,15 Milliarden mehr als den Anstalten zustehen.
"Eine Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr bei Privatpersonen war überfällig, weil mit Geräten wie Tablet-Computern, Smartphones oder auch Spielekonsolen über das Internet Fernsehprogramme empfangen werden können", erklärte Rohleder. "Allerdings darf die Neuregelung nicht dauerhaft zu Mehrbelastungen für die Bürger und die Wirtschaft führen. Eine Beitragssenkung ist überfällig."
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) übte scharfe Kritik am aktuellen Beschluss der Ministerpräsidenten der Länder zum Rundfunkbeitrag. "Anstatt mit den deutlichen Zuwächsen bei den Rundfunkeinnahmen soziale Härten für behinderte Menschen abzubauen, kommt jetzt eine Minisenkung unter den Vorgaben der Kommission zur Ermittlung des Rundfunkbeitrages. Damit bleibt den Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nur sehr eingeschränkt am kulturellen Leben teilhaben können, die früher geltende Gebührenfreiheit verwehrt", erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer.
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