IT-Anwalt: Boerse.bz-Uploader wurden über E-Mail-Adressen ermittelt

Als Beweis gegen mutmaßliche Uploader von Boerse.bz genügten der Staatsanwaltschaft offenbar deren IP-Adressen, die beim Login bei verdächtigen Konten deutscher Webmail-Anbieter ermittelt wurden.

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Illegales Filmangebot bei Boerse.bz
Illegales Filmangebot bei Boerse.bz (Bild: Boerse.bz/Screenshot: Golem.de)

Die mutmaßlichen Uploader von Boerse.bz wurden offenbar über E-Mail-Adressen ermittelt, die mit der Plattform in Verbindung gebracht wurden. Das berichtet der IT-Rechtsanwalt Christian Solmecke, der Beschuldigte vertritt. Betroffen seien Nutzer deutscher Webmail-Provider, deren IP-Adresse beim Login ermittelt worden sei, erklärte Solmecke unter Berufung auf Durchsuchungsbeschlüsse. "Interessant ist, dass alleine das Einloggen in einen E-Mail-Dienst dem Gericht schon ausgereicht hat, um einen weit davon entfernten Zusammenhang mit dem Upload von urheberrechtlich geschütztem Material herzustellen."

Am 4. November 2014 war berichtet worden, dass Polizei und Staatsanwaltschaft Köln bundesweit Durchsuchungen gegen das Portal Boerse.bz durchgeführt hätten. Beteiligt waren rund 400 Polizeibeamte, die 121 Wohnungen in 14 Bundesländern nach Beweismitteln durchsuchten. Die Plattform ist weiter online. Boerse.bz hatte laut der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) Mitte Juli 2014 eine Ländersperre eingerichtet: Nutzer mit einer IP-Adresse aus Deutschland, Österreich und Großbritannien konnten laut GVU seitdem nicht mehr auf das Downloadangebot zugreifen. Bis August/September seien aber dort weiter aktuelle Titel eingestellt worden.

Bei einem Beschuldigten seien 64 Dateien ausgemacht worden, die dieser im Forum zum Download angeboten habe. Laut Solmecke wurden die Hausdurchsuchungen auch bei Personen durchgeführt, die nur Links zu urheberrechtlich geschützten Werken online gestellt hatten.

In einem Durchsuchungsbeschluss sind 14 Filme und 50 sonstige Dateien aufgeführt, die über einen Zeitraum von zwei Jahren verlinkt worden seien. Für Solmecke "ist nicht ersichtlich, wie sich daraus eine gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung herleiten lassen soll".

Laut Angaben der Beschuldigten wurde bei den Hausdurchsuchungen alles beschlagnahmt, was greifbar war: Computer der Großmutter, Handy-SIM-Karten, Online-Banking-PIN-Nummern und SD-Karten in Spielekonsolen. Solmecke will Beschwerde gegen die Beschlagnahme einlegen.

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Sektenkult 05. Jul 2017

Danke vielmals für diese tollen antworten von euch , ihr spricht einen alle aus der...

Garius 11. Nov 2014

Das geht recht schnell. Da wird mal kurz ohne Begründung gesagt, die seien Brandstifter...

Garius 11. Nov 2014

Warum sollte irgendjemand für deine Nachlässigkeit aufkommen? Du kannst dich auf...

Clown 11. Nov 2014

Doch kannst Du. Du hast dafür Sorge zu tragen, dass nur Deine Oma die Daten nutzen kann...



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