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Irreführende Werbung: Verbraucherschützer verklagen Aldi wegen Balkonkraftwerk

Weil Aldi in seiner Werbung die eigentliche Leistung des Balkonkraftwerks nur im Kleingedruckten nennt, gibt es Ärger mit Verbraucherschützern .
/ Friedhelm Greis
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Es braucht schon größere Solarmodule, um die maximale erlaubte Leistung von 600 Watt zu erzielen. (Bild: Friedhelm Greis/Golem.de)
Es braucht schon größere Solarmodule, um die maximale erlaubte Leistung von 600 Watt zu erzielen. Bild: Friedhelm Greis/Golem.de

Die Verbraucherzentrale Sachsen geht wegen der Werbung zu einem Balkonkraftwerk gegen den Discounter Aldi vor. "Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht" , sagte Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale, laut Pressemitteilung vom 18. September 2023(öffnet im neuen Fenster) . Daher hätten die Verbraucherschützer nach erfolgter Abmahnung nun Klage auf Unterlassung dieser unzulässigen Werbung erhoben.

Hintergrund der Klage sind die unterschiedlichen Leistungen von Solarmodulen und Wechselrichtern bei Balkonkraftwerken. Während die Leistung des Wechselrichters derzeit noch auf 600 Watt begrenzt ist, kann die Spitzenleistung der Module deutlich darüber liegen, um auch bei nicht so starker Sonneneinstrahlung einen möglichst hohen Stromertrag zu erzielen.

Im Falle des von Aldi verkauften Produkts ist es jedoch umgekehrt. Die beiden Module verfügen jeweils nur über eine Peakleistung von 175 Watt. Daher kann das Balkonkraftwerk maximal 350 Watt generieren. Der Verbraucherzentrale zufolge soll Aldi aber angegeben haben, dass es sich um ein "600 W 'Plug & Play' Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp" mit einer "…Ausgangsspitzenleistung max. 600 W" handele. Damit habe Aldi mit einer Gesamtleistung geworben, die das Balkonkraftwerk nicht erreichen könne und Verbraucher "durch unwahre Tatsachenbehauptungen in die Irre geführt" .

Aldi argumentierte der Mitteilung zufolge, die mit der Werbung angesprochenen Verkehrskreise könnten nachvollziehen, dass sich die Angaben zur Ausgangsspitzenleistung lediglich auf den Wechselrichter bezögen. Das sehen die Verbraucherschützer jedoch anders. "Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt aber die Auffassung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen sind" , sagte Hummel.

Das betroffene Produkt befindet sich weiterhin im Onlineshop von Aldi(öffnet im neuen Fenster) . Dort wird es nun mit "'Plug & Play' Balkon-Kraftwerk mit 600W WR" beschrieben, wobei WR für "Wechselrichter" steht. Die "Ausgangsspitzenleistung max. 600 W" für den Wechselrichter wird weiterhin genannt.


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