Irreführende Angaben: Wettbewerbszentrale verklagt Tesla wegen Autopilot-Werbung

Haben Tesla-Modelle wirklich schon "volles Potenzial für autonomes Fahren"? Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale können solche Funktionen selbst dann nicht genutzt werden, wenn sie technisch möglich wären.

Artikel veröffentlicht am ,
"Automatisches Fahren innerorts" verspricht Tesla bis Ende 2019.
"Automatisches Fahren innerorts" verspricht Tesla bis Ende 2019. (Bild: Tesla.com/Screenshot: Golem..de)

Der Elektroautohersteller Tesla hat ein weiteres Mal Ärger mit der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. In diesem Fall stört sich die Wettbewerbszentrale an Behauptungen Teslas, die Assistenzfunktionen des Model 3 ermöglichten bis Ende dieses Jahres "automatisches Fahren innerorts". Die Zentrale habe diese und weitere Aussagen als irreführend beanstandet und daher beim Landgericht (LG) München I Unterlassungsklage eingereicht (Az. 33 O 14041/19), heißt es in einer Mitteilung vom 29. Oktober 2019.

Darüber hinaus stört sich die Wettbewerbszentrale an Formulierungen wie "Autopilot inklusive" oder "volles Potenzial für autonomes Fahren". Diese Aussagen finden sich auf der Konfigurationsseite für das Tesla Model 3. Damit werde der Eindruck erweckt, dass die so beworbenen Fahrzeuge bis Ende des Jahres 2019 autonom fahren könnten und dürften. "Tatsächlich können diese Ankündigungen aber so nicht erfüllt werden, weil einige der genannten Funktionen in Deutschland rechtlich noch gar nicht im Straßenverkehr zugelassen sind und auch nicht bis Ende 2019 zugelassen sein werden." Der Verbraucher könne somit kein Fahrzeug mit der Funktion für ein "automatisches Fahren innerorts" oder eine "automatische Fahrt auf Autobahnen" erhalten.

Tesla hat Aussagen bereits abgeschwächt

Diese Aussagen verstießen aus Sicht der Wettbewerbszentrale gegen das Irreführungsverbot, "weil im Hinblick auf die rechtliche Zulassung und Funktionalität des 'Autopilot' und des 'autonomen und automatisierten Fahrens' falsche Vorstellungen hervorgerufen werden", sagte Rechtsanwalt Andreas Ottofülling.

Tesla hatte seine entsprechenden Behauptungen erst im März 2019 abgeschwächt und Käufern nicht mehr so vollmundig wie zuvor die Nutzung autonomer Funktionen versprochen. So heißt es inzwischen: "Die zukünftige Verwendung dieser Autonomiefunktionen ohne Überwachung hängt davon ab, ob eine Zuverlässigkeit gewährleistet werden kann, die das menschliche Vermögen überschreitet." Ebenfalls weist Tesla auf der Webseite darauf hin: "Die gegenwärtigen Autopilot-Funktionen verlangen aktive Überwachung durch den Fahrer - ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich."

Die Wettbewerbszentrale ging in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gegen Tesla vor. So darf der Elektroautohersteller nicht mehr den Preis für sein neues Model 3 durch fiktive Kosteneinsparungen günstiger rechnen. Im Jahr 2017 musste sich das Unternehmen verpflichten, sein Model S 75 D nicht mit einer "Standardausstattung" für einen Barzahlungsgrundpreis von 69.019 Euro zu bewerben, "sofern ein Fahrzeug zu diesem Preis tatsächlich nicht erhältlich ist". Aus demselben Grund strich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Model S wieder aus der Liste der förderfähigen Elektroautos.

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SanderK 05. Nov 2019

Soll zumindest in naher Zukunft 2021 auch hier kommen. (Also Vollmundig Level 3 ^^) Würd...

E-Mover 03. Nov 2019

Man merkt, dass Du sehr unvoreingenommen an das Thema heran gehst! Wahrscheinlich hast...

tco 02. Nov 2019

Schöner Beitrag, Danke!

PiranhA 30. Okt 2019

Ein autonomes Auto muss ohne C2X auskommen können. Das kann sicherlich helfen Komfort und...



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