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Irreführende Angaben: Telekom-Tochter Congstar beim App-Zwang-Schwindel erwischt

Congstar hat vor Gericht verloren: Die Telekom-Tochter darf nicht länger irreführend behaupten, dass das Online-Kundenportal abgeschaltet werde.
/ Ingo Pakalski
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Die Congstar-Aussage stimmt nicht, dass das Kundenkonto im Browser abschaltet wird. (Bild: Pexels)
Die Congstar-Aussage stimmt nicht, dass das Kundenkonto im Browser abschaltet wird. Bild: Pexels
Inhalt
  1. Irreführende Angaben: Telekom-Tochter Congstar beim App-Zwang-Schwindel erwischt
  2. Verbraucherschützer kritisieren Umgang mit Kunden

Mindestens 1,5 Jahre hatte Congstar behauptet, dass der Browser-Zugriff auf das Kundenkonto Mein-Congstar abgeschaltet werde. Damit sollte erreicht werden, dass möglichst viele Congstar-Kunden die hauseigene App installieren. Tatsächlich hatte sich Congstar selbst vertraglich allerdings dazu verpflichtet, den Onlinezugang per Browser bereitzustellen.

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat das Landgericht Köln Congstar untersagt, diese irreführende Aussage zur geplanten Abschaltung des Kundenkontos im Browser weiterhin zu verbreiten. Geklagt worden war gegen die Deutsche Telekom, Congstar ist eine Tochtergesellschaft des Unternehmens. Mit der Falschmeldung seien Kunden in die Irre geführt worden und es sei gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen worden (Az. 33 O 490/24(öffnet im neuen Fenster) ).

Mindestens seit Anfang Februar 2024 gab Congstar auf der Webseite über mehrere Monate an, dass der Zugriff auf das Kundenkonto über den Browser im Sommer 2025 abgeschaltet werde. So hieß es: "Meincongstar wird ab Sommer 2025 abgeschaltet" und es gab einen Aufruf an die Kunden: "Steige jetzt schon um und lade dir die Congstar-App herunter!"

Congstar hält lange an irreführenden Angaben fest

Golem fragte zuletzt im August 2025 nach einem genaueren Datum für die geplante Abschaltung des Mein-Congstar-Kontos und erhielt damals die Auskunft, dass es noch kein genaues Datum gebe. "Die Funktionalitäten des Mein-Congstar-Kundenservice werden sukzessive minimiert" , lautete die Auskunft weiterhin. Zudem betonte die Pressestelle, dass der Kundendienst "neben der App" auch über Telefon erreichbar bleibe.

Allerdings war das Unternehmen laut den Geschäftsbedingungen für Congstar-Tarife verpflichtet, dass Mobilfunk-Rechnungen zwölf Monate lang auf Mein-Congstar abrufbar sein müssen. Somit war das Unternehmen vertraglich verpflichtet, Bestandskunden den Zugang zum Kundenkonto via Website zu ermöglichen.

Vor Gericht erklärte das Unternehmen, dass das Kundencenter gar nicht abgeschaltet, sondern für Bestandskunden in modifizierter Form weitergeführt werde.


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