Irankrieg: Gaspreisdeckel könnte 7 Milliarden Euro Stromkosten sparen
Eine Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK)(öffnet im neuen Fenster) der Hans-Böckler-Stiftung rechnet vor, dass sich die Gesamtkosten für Strom in Deutschland mit einer bereits in Spanien und Portugal praktizierten Anpassung um geschätzte 8,5 Milliarden Euro reduzieren ließen. Das gelingt durch die Aushebelung des Merit-Order-Prinzips(öffnet im neuen Fenster) für Gaskraftwerke.
Dieses Prinzip besagt, dass sich der Preis für Strom nach der teuersten Energiequelle richtet. Verdoppelt sich jedoch, wie in der aktuellen Situation mit dem Irankrieg, der Preis für Gas, verteuert sich Strom aus allen anderen Quellen ebenfalls, ohne dass die Kosten für die Erzeugung sich geändert hätten.
Deshalb wurde auf der Iberischen Halbinsel im Zuge der letzten Gaskrise, verursacht durch den Ukrainekrieg, eine Entkopplung vorgenommen. Die lässt sich laut Institut innerhalb der EU relativ gut übertragen.
Gaspreisspitze wird kompensiert
Statt den aus Gasturbinen eingespeisten Strom mit dem tatsächlichen Gaspreis zu berechnen, wurde in Spanien und Portugal ein Gaspreisdeckel eingeführt, der ausschließlich für verstromtes Gas gilt. Zwar bleibt die Verstromung von Gas die mit Abstand teuerste Art der Stromerzeugung, aber alle anderen Stromerzeuger erhalten lediglich einen Strompreis, der auch in Zeiten ohne Gaskrise erreicht wird.
Stromausfälle wären durch dieses Vorgehen nicht zu erwarten, denn die Betreiber der Gaskraftwerke erhalten eine Kompensation, die die Differenz zum tatsächlichen Gaspreis ausgleicht.
Für den deutschen Strommarkt beziffert das IMK die Höhe der Kompensation auf 1,2 Milliarden Euro, die als Abgabe auf den Stromverbrauch umgelegt werden müssten. Übrig blieben 7,3 Milliarden Euro, die Privathaushalte und Industrie insgesamt sparen würden.
Weitere positive Effekte zu erwarten
Dieses Vorgehen würde nicht nur dazu führen, dass die meisten Stromanbieter schlicht nicht von einer Gaskrise profitieren, die ohnehin an vielen Stellen zu Preiserhöhungen führt. Außerdem würden die Inflationserwartungen stabilisiert und wachstumsgefährdende Maßnahmen könnten verhindert werden.
Weil darüber hinaus keine Subventionen nötig wären, sondern die Maßnahme umlagefinanziert wäre, ergäbe sich laut IMK keine Belastung für den Staatshaushalt.
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