iPhone und iPad: Apples Entsperrgesten-Patent vor dem Bundesgerichtshof
Heute beschäftigt sich der Bundesgerichtshof mit einem Streit zwischen Apple und Motorola zu Smartphone-Patenten aus dem Jahr 2013. Es gehe um ein Schutzrecht zum Entsperren des Touchscreens, gab der Bundesgerichtshof bekannt(öffnet im neuen Fenster) . Im April 2013 hatte das Bundespatentgericht Apples Patent zum Entsperren des Touchscreens für nichtig erklärt.
In den Worten des Bundesgerichtshofs heißt es: "Das Streitpatent betrifft eine Maßnahme zum Entsperren einer tragbaren elektronischen Vorrichtung mit berührungsempfindlicher Anzeigevorrichtung (Touchscreen), bspw. ein Mobiltelefon. Nach den Ausführungen der Patentschrift war es bekannt, Touchscreens gegen unabsichtliche Funktionsauslösung durch zufälligen Berührungskontakt zeitweise zu sperren."
Gegen das Europäische Patent 1 964 022 Apples mit dem Titel "Unlocking a device by performing gestures on an unlocked image" hatten Motorola Mobility Germany und Samsung Electronics geklagt(öffnet im neuen Fenster) . Das Schutzrecht sei als nichttechnisch anzusehen und daher nicht patentfähig, erklärte das Bundespatentgericht. Gegen die Entscheidung nutze Apple sein Recht auf Berufung beim Bundesgerichtshof. Samsung Electronics hat seine Nichtigkeitsklage mit Zustimmung Apples zurückgenommen. Motorola verteidigt das angefochtene Urteil, das Patent beruhe nicht auf erfinderischer Tätigkeit, erklärte der Bundesgerichtshof.
Bei Smartphones und Tablets mit kapazitiven Touchscreens gibt es meist Entsperrgesten, mit denen verhindert werden soll, dass es in der Hosen- oder Handtasche zu ungewollten Fehlbedienungen kommt. Nach dem Druck auf den Einschalter muss erst das Display freigegeben werden. Neue iPhones können mit dem Fingerabdrucksensor entsperrt werden.
Nachtrag vom 26. August 2015, 9:36 Uhr
Der Bundesgerichtshof hat das Patent zur Entsperrung eines Touchscreens für nichtig erklärt (X ZR 110/13). Der Gegenstand des Streitpatents sei nicht patentfähig, weil er nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhe, hieß es.
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