IPCom: Milliardenklage gegen Apple wegen Mobilfunkpatent

Das Landgericht Mannheim hat den Termin für eine erste Verhandlung zur Klage von IPCom wegen eines jüngst bestätigten Patents bekanntgegeben. Die Patentverwertungsgesellschaft fordert von Apple 1,57 Milliarden Euro Schadensersatz und klagt auch gegen weitere Unternehmen.

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Das Europäische Patentamt hat das Patent von IPCom abgeändert bestätigt.
Das Europäische Patentamt hat das Patent von IPCom abgeändert bestätigt. (Bild: Europäisches Patentamt)

Die immer wieder umstrittene Erfindung mit der Europäischen Patentnummer EP 1 841 268 B1 beschäftigt weiter die Gerichte. Ohne den Zusatz B1 war es zwar 2012 für ungültig erklärt worden, das Unternehmen IPCom erreichte jedoch eine erneute Prüfung. Die Firma verwaltet nach eigenen Angaben 1.200 Patente. Im Januar 2014 wurde die Erfindung in abgewandelter Form doch bestätigt, und nun stehen die Gerichtstermine fest.

Eine erste Verhandlung wird es am 11. Februar 2014 vor dem Landgericht Mannheim geben, und wie die Kammer mitteilt, fordert IPCom von Apple 1,57 Milliarden Euro plus Zinsen als Schadensersatz. Apple ist einer der Handyhersteller, der sich noch nicht mit IPCom geeinigt hat. Lizenzvereinbarungen mit dem Unternehmen hat unter anderem auch schon die Telekom geschlossen. HTC und Nokia wehren sich aber weiter.

Daher gibt es weitere Verfahren, die offenbar unter anderem ein von IPCom erwirktes Verkaufsverbot betreffen. Einer früheren Mitteilung des Unternehmens zufolge wird am 2. April 2014 gegen die Media/Saturn-Gruppe vor dem Landgericht München verhandelt. Am 28. Mai 2014 folgt eine Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, Beklagter ist Nokia. Dieses Verfahren ist bereits in die zweite Instanz fortgeschritten, bei den beiden anderen Klagen sind die Prozesse erstinstanzlich. Die Streitigkeiten können sich also wohl noch jahrelang hinziehen.

Bei dem Patent handelt es sich um eine sehr frühe Grundlagentechnik des Mobilfunks, die ursprünglich von Bosch entwickelt wurde. Die Erfindung beschreibt den "Random Access Channel" (RACH), der die Vergabe eines Kanals auch in überlasteten Netzen ermöglicht. Das sei beispielsweise für Notrufe nötig, behauptet IPCom. Ob dieses Verfahren, das auch mit UMTS und LTE genutzt werden kann, heute noch in der durch das Patent beschriebenen Form nötig ist, bleibt umstritten. Laut IPCom setzen Nokia und HTC den RACH in einer Weise um, die vom UMTS-Standard abweichen soll.

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