Internetzugang: Bundesnetzagentur will Strafen für zu niedrige Datenraten

Endlich will die Bundesnetzagentur gegen zu niedrige Datenraten vorgehen. Jetzt wird festgelegt, wie groß die Abweichung sein kann, damit sie einen Vertragsverstoß darstellt, der Bußgeld kostet.

Artikel veröffentlicht am ,
Technik bei Vodafone
Technik bei Vodafone (Bild: Vodafone)

Die Bundesnetzagentur will Bußgelder gegen Anbieter verhängen, die die versprochenen Datenübertragungsraten nicht bereitstellen. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung unter Berufung auf Behördenchef Jochen Homann. Bei einer Konferenz in Bonn sagte Homann: "Wir können die Bürger bei diesen massenhaften Abweichungen zwischen angepriesener und tatsächlicher Leistung nicht allein lassen."

Im Festnetz bekommen nur 4 bis rund 25 Prozent der Endkunden 100 Prozent der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate. Der niedrigste Wert wurde bei 8 bis unter 18 MBit/s erreicht, wo überwiegend ADSL-Anschlüsse genutzt werden. Im Tagesverlauf fiel besonders im Bereich 200 bis unter 500 MBit/s die Leistung in der abendlichen Peak-Zeit stark ab. Diese Bandbreitenklasse wird von TV-Kabelnetzbetreibern angeboten. Bei mobilen Anschlüssen war das Ergebnis noch schlechter.

Die Netznetzagentur werde künftig "von Amts wegen" aktiv werden und Bußgeldverfahren einleiten, kündigte Homann an.

Dafür werde das Telekommunikationsrecht geändert, was schon auf dem Weg sei. Festgelegt werde müsse, wie groß die Abweichung sein kann, damit sie einen Vertragsverstoß darstellt. Möglichst noch in diesem Monat soll das in Grundzügen umrissen sein.

Seit Jahren passiert nichts

Kritiker werfen der Bundesnetzagentur vor, dass die Behörde seit Jahren von dem Missstand weiß, aber bislang nichts unternommen hat, um dagegen wirksam vorzugehen. So hat die Behörde nach Angaben der Grünen in den Jahren 2014 und 2015 keine Qualitätsstudien mehr durchgeführt.

Bereits im Mai 2016 forderten die Grünen (PDF) die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass stets mindestens 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Bandbreite auch tatsächlich zur Verfügung stünden. Das Bundeswirtschaftsministerium solle die Bundesnetzagentur als ihr unterstellte Behörde dazu anhalten, Anbietern Mindestanforderungen an die Dienstequalität vorzuschreiben.

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nille02 07. Apr 2017

Dann würdest du kein Internet mehr bekommen. Es gibt nun mal Fixkosten, die gleichgültig...

My1 07. Apr 2017

man könnte auch grundpreis plus X¤ pro mbit machen wobei X mit steigender gebuchter Mbit...

Graveangel 07. Apr 2017

Zum nächsten Kasten ja, wenn der Engpass aber beim Knoten dahinter liegt, nicht mehr...

ClausWARE 07. Apr 2017

Nur das nicht immer Überbuchung vorliegt, wenn bei vertraglichen 50MBit nur 25MBit...



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