Internetunternehmen: Europaparlament gegen Steuerdumping bei IT-Konzernen

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU will die Staatengemeinschaft die Steuerausfälle ausgleichen. Dazu könnten auch Abgaben auf Geschäfte der Digitalwirtschaft gehören.

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Das Europaparlament fordert eine lokale Besteuerung von Digitalfirmen.
Das Europaparlament fordert eine lokale Besteuerung von Digitalfirmen. (Bild: Vincent Kessler/Reuters)

Das Europäische Parlament fordert eine gerechtere und umfassendere Besteuerung von IT-Konzernen. In einer am Mittwoch in Straßburg beschlossenen Resolution verlangen die Abgeordneten Maßnahmen, "damit Steuerhinterziehung und Marktverzerrungen, aggressiven Steuerplanungs- oder Steueroptimierungsmodellen und dem Missbrauch der europäischen Mechanismen zu Steuervermeidungszwecken ein Riegel vorgeschoben wird". Die Resolution vertritt dabei die Position, dass "die digitale Präsenz eines Unternehmens wie eine physische Niederlassung behandelt wird und zu diesem Zweck eine ständige digitale Niederlassung festgelegt und angegeben wird".

Das Parlament unterstützt damit die Pläne der EU-Kommission, wonach IT-Konzerne ihre Gewinne dort versteuern sollen, wo sie erzielt werden. Dabei ist ein Steuersatz für die lokal erzielten Umsätze zwischen einem und fünf Prozent vorgesehen. Anwendung finden soll die Regelung nur dann, wenn ein Unternehmen weltweit mehr als 750 Millionen Euro im Jahr einnimmt und davon 10 Millionen Euro mit "digitalen Diensten" in der EU erwirtschaftet werden.

Direkte Einnahmen für die EU

Ebenfalls hält es das Parlament für sinnvoll, eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) zu nutzen, "um moderne und tragfähige Vorschriften für die Besteuerung digitaler Unternehmen auszuarbeiten und der Steuerproblematik in der digitalen Wirtschaft zu begegnen". Firmen können damit eine einzige Steuererklärung für ihre gesamten EU-Unternehmungen abgeben und Verluste in einem Mitgliedstaat mit Gewinnen in einem anderen Mitgliedstaat verrechnen. Der konsolidierte steuerliche Gewinn eines Konzerns wird dann auf Basis einer Formel zwischen den Mitgliedstaaten aufgeteilt, in denen der Konzern aktiv ist.

Darüber hinaus fordert das Europaparlament "grundsätzlich, dass neue Eigenmittel für den EU-Haushalt in Form von Abgaben auf die Geschäfte in der digitalen Wirtschaft geschaffen werden". Das bedeutet, dass nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern der EU-Haushalt direkt entsprechende Einnahmen erhalten soll. Allerdings sei es derzeit noch zu früh, um über die genaue Ausgestaltung dieser Abgaben zu entscheiden. Hingegen sollten "Regelungen der EU-Behörden, etwa Registrierungs- und Monitoringsysteme oder Regulierungsmechanismen, sofort die Erhebung von Abgaben zugunsten des EU-Haushalts auf der Grundlage ihres europäischen Mehrwerts ermöglichen".

Die Grünen-Abgeordnete Helga Trüpel bezeichnete es als "Riesenerfolg, dass das Europäische Parlament als Einnahmequelle eine Digitalsteuer auf die Monopole Google, Apple, Facebook und Co. sowie Steuern auf Plastik und den Emissionshandel fordert". Das sei der richtige Schritt, "um den EU-Haushalt unabhängiger von der Zahlungsmoral der EU-Länder zu machen".

Nachtrag vom 16. März 2018, 10:04 Uhr

Einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zufolge will die EU-Kommission in der kommenden Woche eine Umsatzsteuer in Höhe von drei Prozent vorschlagen. Diese solle für Werbeumsätze bei Suchmaschinen und sozialen Medien gelten, aber auch für Vermittlungsdienste wie Uber und Airbnb oder Marktplätze wie Amazon. Ausgenommen seien Streamingdienste wie Netflix.

In einer früheren Version des Artikels war im zweiten Absatz davon die Rede, dass die Gewinne zwischen einem und fünf Prozent besteuert werden sollen. Wir haben dies entsprechend geändert.

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