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Internetknoten Frankfurt: BND greift Daten mit eigener Hard- und Software ab

Der Bundesnachrichtendienst hat Details zur Überwachung am Internetknoten Frankfurt genannt. Die Weitergabe von 500 Millionen Daten aus Bad Aibling an die NSA sei eine "normale Größenordnung", sagte ein hochrangiger BND-Mitarbeiter dem NSA-Ausschuss.
/ Friedhelm Greis
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Vom bayerischen Bad Aibling aus gibt der BND millionenfach Daten an die NSA weiter. (Bild: Christof Stache/AFP/Getty Images)
Vom bayerischen Bad Aibling aus gibt der BND millionenfach Daten an die NSA weiter. Bild: Christof Stache/AFP/Getty Images

Der Bundesnachrichtendienst (BND) kooperiert nach eigenen Angaben mit mehreren Telekommunikationsanbietern zur Internetüberwachung am Knotenpunkt Frankfurt. Das hat der Unterabteilungsleiter aus dem Bereich Technische Aufklärung am Donnerstag im NSA-Ausschuss in Berlin(öffnet im neuen Fenster) gesagt. Für die Datenerfassung sei eine eigene Hard- und Software erforderlich. Der Telekommunikationsbetreiber stelle lediglich einen Übergabepunkt in seinen Räumlichkeiten zur Verfügung, sagte der Zeuge, der mit den Initialen W. K. vorgestellt wurde.

Die Datenerfassung in Frankfurt erfolgt derzeit im Zusammenhang mit der sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung. Der dortige Zugriff für die Operation Eikonal, einem gemeinsamen Projekt mit der NSA, wurde bereits im Jahr 2008 beendet und soll nur einen Telekommunikationsanbieter betroffen haben, vermutlich die Deutsche Telekom. In der rund fünfstündigen öffentlichen Vernehmung des BND-Mitarbeiters stand wieder die Frage im Mittelpunkt, wie der Geheimdienst sicherstellen kann, dass keine Daten deutscher Bürger rechtswidrig erfasst und möglicherweise an andere Geheimdienste weitergegeben werden können.

Unmut bei der NSA

Nach Darstellung des Zeugen versucht der BND möglichst frühzeitig, die abgegriffenen Daten zu filtern und die Datenmenge zu reduzieren. Aus diesem Grund werde auch am Frankfurter Netzknoten eigene Hardware eingesetzt. Diese vorgefilterten Daten würden dann weitergeleitet, um anschließend nach weiteren Kriterien aussortiert zu werden. Zudem achte der BND darauf, nur solche Leitungen anzuzapfen, bei denen möglichst wenig innerdeutsche Kommunikation zu erwarten sei. Der Zeuge räumte aber ein, dass bei der ersten Filterstufe noch Daten deutscher Bürger durchkämen.

Die Vernehmung bestätigte insgesamt das Bild, dass der BND schon in der vergangenen Woche zu zeichnen versucht hatte. Demnach haben die internen Vorgaben zum Datenschutz dazu geführt, dass die Kooperation mit der NSA schon nach wenigen Jahren beendet wurde. "Die Enttäuschung war groß bei den USA, wie ernst wir das mit dem Grundrechtsschutz genommen haben", sagte W. K. Dies habe zu einem gewissen Unmut geführt, weil die NSA "ziemlich in Vorleistung getreten war". Dem Zeugen zufolge gab es folgendes Tauschgeschäft: Technik und Informationen von der NSA gegen Informationen vom BND. Letzten Endes seien nur einige Hundert Inhaltsdaten aus Telefonie und E-Mails im Jahr an die USA weitergegeben worden. Trotz dieser geringen Ausbeute sei die Kooperationsbereitschaft der NSA aber nicht zurückgegangen.

Weitergabe von 500 Millionen Daten im Monat ist normal

Erstaunlich offen bestätigte W.K. die Zahl von 500 Millionen Daten, die der BND nach den Unterlagen von Edward Snowden im Dezember 2012 an die NSA weitergeleitet haben soll. Die Zahl sei eine "durchaus normale Größenordnung", was die Datenweitergabe betreffe. Den weiteren Äußerungen war zu entnehmen, dass diese Kooperation immer noch läuft und Daten betrifft, die aus der Auslandsaufklärung in Afghanistan stammen. Die hohe Zahl ergebe sich vermutlich daher, dass die USA jedes einzelne Metadatum zählten, wobei sich aus einem einzelnen Telefonat schon Dutzende Metadaten ergäben. Der Zeuge versicherte, dass auch diese Daten keine Angaben über deutsche Bürger enthielten.

In diesem Punkt musste sich der BND Widerspruch vonseiten der Opposition gefallen lassen. Die Abgeordneten von Grünen und Linke wollten die Auffassung des Geheimdienstes nicht übernehmen, wonach nur solche Daten personenbezogen seien, bei denen sich "mit vertretbarem Aufwand ein Personenbezug herstellen lässt". Diese Auffassung werde nicht einmal vom Bundeskanzleramt geteilt, sagte Grünen-Ausschussobmann Konstantin von Notz unter Verweis auf ein internes Papier der Regierung. Im Anschluss an die Sitzung kritisierte Notz das generelle juristische Vorgehen des BND. "Die Zeugenaussagen bestätigen uns in der Auffassung, dass diverse Umdefinitionen stattgefunden haben, um intern eine Akzeptanz dafür zu bekommen, was man faktisch macht."

Grüne: Akten widersprechen den Zeugen

Dies betrifft auch die Frage, unter welchen Bedingungen deutsche Bürger als "Funktionsträger" im Ausland abgehört werden dürfen. Der Zeuge bestätigte Äußerungen seines BND-Kollegen T. B. von vergangener Woche, wonach dies möglich sei, wenn die Person beispielsweise für eine überwachte ausländische Firma arbeite. Umgekehrt würden Ausländer nicht überwacht, wenn sie für eine unverdächtige deutsche Firma im Ausland tätig seien.

Für die schwarz-rote Koalition haben die vergangenen Zeugenbefragungen gezeigt, "dass keine Daten deutscher Bürger weitergegeben worden sind und zu keinem Zeitpunkt die NSA oder ein anderer Geheimdienst einen unmittelbaren Zugriff auf Kabelstrecken in Deutschland hatte", wie SPD-Ausschussobmann Christian Flisek sagte. Auch in den Akten, die bislang gesichtet worden seien, fände sich "nichts Gegenteiliges". Dem widersprach Notz jedoch vehement. Die Probleme beim BND seien "aktenmäßig belegt". Die kritischen Fragen der Opposition fänden "nicht im luftleeren Raum statt und sollen nicht dazu dienen, den BND zu diffamieren". Notz erhoffte sich eine fundiertere Aufklärung in der geheimen Befragung des Zeugen. Anschließend sollte der beim BND zuständige Leiter der Operation Eikonal befragt werden.

Zeuge: Der BND ist keine Stasi

In seinem Eingangsstatement hatte der Zeuge Vorwürfe gegen den Geheimdienst zunächst zurückgewiesen. Der BND sei keine Stasi und betreibe keine anlasslose massenhafte Datenausspähung. Die Mitarbeiter hielten sich an Recht und Gesetz, versicherte er. Der BND gehe bei der Fernmeldeaufklärung nicht leichtfertig mit Grundrechten um. "Im BND heiligt nicht der Zweck die Mittel." Auch ein sogenannter Ringtausch zwischen den Geheimdiensten finde nicht statt – also kein Austausch von Informationen, die einer der Nachrichtendienste nach seinen nationalen Rechtsvorgaben nicht selbst erheben darf. Später räumte W. K. allerdings ein, dass er die Frage nach der Einhaltung der Gesetze durch den BND nicht aufgrund seiner eigenen Kenntnisse beurteilen könne, sondern auf die Einschätzung von Juristen des Geheimdienstes angewiesen sei.


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