Internethandel: EU will Onlineschulden grenzübergreifend kassieren
Forderungen bis 2.000 Euro können bald über sechs europäische Länder grenzüberschreitend digital vollstreckt werden. Das gab der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) bekannt(öffnet im neuen Fenster). Die Online-Formulare stehen in allen Amtssprachen bereit. Alle Beweisunterlagen wie Quittungen und Rechnungen müssen beiliegen.
Am Europäischen Justizportal(öffnet im neuen Fenster) beteiligen sich neben Deutschland auch Tschechien, Polen, Frankreich, Österreich und die Niederlande. Bis Ende 2016 sollen sich 24 Staaten an dem Verfahren beteiligen. Nordrhein-Westfalen ist führend für die Bundesländer am Europäischen Justizportal engagiert.
Ein in der EU ergangenes Urteil wird in einem anderen Mitgliedstaat anerkannt und vollstreckt, ohne dass eine Vollstreckbarerklärung nötig ist oder die Anerkennung angefochten werden kann. So können auch Summen unter 2.000 Euro eingetrieben werden.
Die Vollstreckung kann in einem anderen Mitgliedstaat nur dann abgelehnt werden, wenn das Urteil mit einem früheren in dem anderen Mitgliedstaat ergangenen Urteil zwischen den gleichen Parteien unvereinbar ist. Zur Vereinfachung der Berechnung des Streitwertes sollten dabei Zinsen, Ausgaben und Auslagen unberücksichtigt bleiben.
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