Internetanschluss: Bundesnetzagentur nennt 56 KBit/s funktional

Wenn Menschen auf dem Land durch die IP-Umstellung der Deutschen Telekom ihren ISDN-Anschluss verlieren, haben sie Anspruch auf einen Universaldienst. Doch dabei darf die Datenrate laut Bundesnetzagentur sehr gering sein.

Artikel veröffentlicht am ,
Anke Domscheit-Berg kritisiert die Bundesnetzagentur.
Anke Domscheit-Berg kritisiert die Bundesnetzagentur. (Bild: Anke Domscheit-Berg/ Screenshot: Golem.de)

Laut Ansicht der Bundesnetzagentur stellt eine Datenübertagungsrate von 56 KBit/s einen "funktionalen Internetanschluss" dar. Das gab Anke Domscheit-Berg, netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, auf Youtube bekannt. Die Behörde hat die Angaben am 14. November 2019 im Verkehrsausschuss gemacht, in dem es zum zweiten Mal um die ISDN-Abschaltung und ihre Folgen ging.

Die Menschen verlören als Ergebnis der IP-Umstellung der Deutschen Telekom ihren ISDN-Anschluss, "ohne dass sie einen alternativen Internetanschluss bekommen", weil das Netz so schlecht ausgebaut sei, sagte Domscheit-Berg.

Laut Telekommunikationsgesetz besteht zwar ein Anrecht auf einen "funktionalen Internetzugang" als Universaldienst, dessen Datenrate aber nicht spezifiziert ist. "An keiner Stelle steht beschrieben, was eigentlich ein funktionaler Internetzugang ist. Heute haben wir zum ersten Mal eine Konkretisierung dafür gehört und voller Erstaunen festgestellt, dass 56 KBit pro Sekunde in Deutschland als funktionaler Internetanschluss behandelt werden", erklärte Domscheit-Berg.

Bei diesem Tempo würde allein das Anzeigen des Beschwerdeformulars der Bundesnetzagentur fast neun Minuten dauern, rechnete Domscheit-Berg vor. Angaben dazu, wie viele Menschen im ländlichen Raum von der ISDN-Abschaltung betroffen sind, bevor es einen alternativen Internetzugang als Ersatz gibt, konnte die Regierungsbehörde nicht machen. "Es gab mal die Zahl, 46.000 Beschwerden würden ankommen", sagte Domscheit-Berg.

Auch das Erbringen des Universaldienstes durch die Telekom sei freiwillig, habe die Bundesnetzagentur erklärt. Werde dieser nicht erbracht, sei daher auch keine Sanktionierung möglich.

Nachtrag vom 16. November 2019, 11:01 Uhr

Ein Sprecher der Bundesnetzagentur teilte Golem.de auf Anfrage mit: "Nach der derzeit geltenden Regelung wird unter einem 'funktionalen Internetzugang' ein schmalbandiger Internetzugang verstanden. In der Universaldienst-Richtlinie vom 7. März 2002 werden 56 KBit/s genannt. Eine Rechtsgrundlage, Unternehmen zu verpflichten, Endkunden mit breitbandigen Internet-Anschlüssen zu versorgen, besteht nicht."

Mit der Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation gelte seit Dezember 2018 ein neuer europäischer Rechtsrahmen, der bis zum 21. Dezember 2020 in nationales Recht umzusetzen sei. Der neue Rechtsrahmen lege fest, dass der Universaldienstanspruch den Zugang aller Verbraucher zu einem erschwinglichen und angemessenen Breitbandinternetzugangsdienst an einem festen Standort umfasse, "um die zur Gewährleistung der sozialen und wirtschaftlichen Teilhabe unerlässliche Mindestbandbreite bereitzustellen. Aus dem Anhang zum Kodex ergibt sich, dass ein angemessener Breitbandinternetzugangsdienst als Mindestangebot an Diensten unter anderem Anrufe und Videoanrufe in Standardqualität unterstützen können muss."

Ein Sprecher der Telekom erklärte, die IP-Transformation sei eine Mammutaufgabe. "Die Telekom investiert viel Zeit und Geld, um möglichst jeden Kunden zeitnah und reibungslos umzustellen. Nicht immer ist das technisch ohne weiteres möglich, dennoch wollen wir niemanden im Regen stehen lassen."

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed


christoph89 08. Dez 2021

Ein wirklich schöner Ausflug in die Vergangenheit. Die gute alte Zeit. :-)

McDagobertus 04. Aug 2020

Was beschweren sich die Leute eigentlich? Man bekommt was man wählt. So lange man nicht...

berritorre 02. Mär 2020

Was meinst du damit? Es gibt prozentual weniger nicht angeschlossene in Japan oder...

Faksimile 09. Feb 2020

Z.B. beim DSL? 100MBit/s ergibt nun mal keine Netto Nutz-Datenrate von 12,5 MByte/s



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Browser
Firefox-Fan lässt zwei Jahre lang 7.400 Tabs offen

Eine Softwareingenieurin, die nur als Hazel bekannt ist, hat seit mehr als zwei Jahren fast 7.500 Firefox-Tabs auf ihrem Mac offen gehalten.

Browser: Firefox-Fan lässt zwei Jahre lang 7.400 Tabs offen
Artikel
  1. Beteiligung bestritten: Kasperskys KI angeblich in russischen Militärdrohnen
    Beteiligung bestritten
    Kasperskys KI angeblich in russischen Militärdrohnen

    Kaspersky wird beschuldigt, KI für russische Militärdrohnen zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen bestreitet das.

  2. Smartphone: Googles Pixel 8a komplett geleakt
    Smartphone
    Googles Pixel 8a komplett geleakt

    Nach ersten Gerüchten hat ein Leaker das komplette technische Datenblatt des Pixel 8a veröffentlicht - das sich dem Pixel 8 tatsächlich sehr zu ähneln scheint.

  3. Spirit Aerosystems: Boeing-Whistleblower Joshua Dean ist tot
    Spirit Aerosystems
    Boeing-Whistleblower Joshua Dean ist tot

    Der Mann, der Produktionsfehler beim Boeing-Zulieferer Spirit Aerosystems gemeldet hat, ist im Alter von 45 Jahren gestorben.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    Daily Deals • Gaming-Deals bei MediaMarkt • WD_BLACK SN850P 1 TB 99,99€ • ASUS ROG Swift PG38UQ UHD/144 Hz 999€ • Razer DeathAdder V3 50,49€ • Samsung 990 Evo 2TB 138,60€ • Alternate: Patriot Viper VENOM RGB 32 GB DDR5-7200 128,89€ • PNY-Deals bei Amazon: PNY RTX 4060 Ti Verto Dual 424,99€ [Werbung]
    •  /