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Internet-Provider: Verbraucherzentralen bekommen viele Beschwerden zu Vodafone

Das hohe Beschwerdeaufkommen über den Provider Vodafone sei "auffällig" , sagt der Verbraucherzentrale Bundesverband .
/ Sebastian Grüner
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Der VZBV bekommt wohl sehr viele Beschwerden zu Vodafone. (Bild: BEN STANSALL/AFP via Getty Images)
Der VZBV bekommt wohl sehr viele Beschwerden zu Vodafone. Bild: BEN STANSALL/AFP via Getty Images

Der Internet-Provider Vodafone ist wohl überproportional häufig Anlass zu Beschwerden durch seine Kunden. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) unter Berufung auf eine Auswertung seiner gesammelten Beschwerden aus dem vergangenen Jahr 2020. Dabei kommt der Verband "zu einem schlechten Ergebnis für den Anbieter" , wie es in einer Mitteilung des VZBV vom Mittwoch(öffnet im neuen Fenster) heißt. Das Beschwerdeaufkommen sei zudem "auffällig" . Für die Auswertung fasst der VZBV Unitymedia und Kabel Deutschland im Bereich Breitband und Otelo im Bereich Mobilfunk zu Vodafone zusammen.

Zu der Analyse heißt es beim VZBV: "Kommen Verbraucherinnen und Verbraucher in eine Verbraucherzentrale, um sich über einen einzelnen Anbieter zu beschweren, fällt am häufigsten der Name Vodafone. (...) Vodafone ist mit all seinen Marken der zweitgrößte Anbieter in Deutschland für Breitband und Festnetz, vereint aber mit deutlichem Abstand die meisten Beschwerden in den Verbraucherzentralen auf sich."

Demnach entfallen rund zwei Drittel aller Beschwerden über die fünf größten Internet-Provider für Breitband und Festnetz in Deutschland allein auf Vodafone. Auch im Mobilfunkbereich erreichten die Verbraucherzentralen überproportional häufig Beschwerden zu Vodafone. Bei einem Marktanteil von 20 Prozent erhalte die Organisation rund ein Drittel der Beschwerden zu Vodafone.

Die häufigsten Beschwerden beziehen sich demnach auf den Vertrieb von Vodafone. So berichten viele Kunden von "Haustürgeschäften und untergeschobenen Verträgen im stationären Handel sowie am Telefon" . Diese Verträge hätten zwar "in der Regel rechtlich keinen Bestand" , die Verbraucher aber dennoch oft das Nachsehen. Ebenso müssten Verbraucher sich mit "Zahlungsforderungen auseinandersetzen" oder auch "nicht genehmigten Geldabbuchungen hinterherlaufen."


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