Internet: Bundesregierung will keine Hilfe bei Datenratenbetrug bieten
Die Bundesregierung will keinen pauschalen Anspruch auf Entschädigung einführen, wenn der Internetzugang nicht die versprochene Datenübertragungsrate erreicht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen Bundestagsabgeordneten Tabea Rößner hervor, die Golem.de vorliegt.
Darin heißt es: "Ein pauschalisierter Schadensersatz ist dem deutschen Rechtssystem fremd. Lediglich durch die europarechtlichen Vorgaben im Fluggastrecht und im Eisenbahnverkehrsrecht wurden pauschalisierte Entschädigungsleistungen im deutschen Rechtssystem eingeführt; die hierbei für die Reisenden eintretenden Nachteile sind jedoch deutlich größer als bei der abweichenden Bandbreite eines Telekommunikationszugangs. Dennoch können die Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich entstandenen Schaden aus der nicht vertragsgemäßen Lieferung oder einer Schlechtleistung im Rahmen einer zivilrechtlichen Klage gegenüber dem jeweiligen Anbieter durchsetzen."
Messungen sind eindeutig
Laut Messungen der Bundesnetzagentur erreicht nur die Hälfte aller Nutzer mehr als 60 Prozent der versprochenen Datenrate. Im Gespräch mit dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel nannte Rößner(öffnet im neuen Fenster) dies "Bandbreitenbetrug" und trat für einen pauschalen Schadensersatzanspruch ein.
Die Bundesnetzagentur hatte Ende März 2017 erstmals detaillierte Ergebnisse ihrer Breitbandmessung veröffentlicht. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 25. September 2015 bis zum 25. September 2016. Für stationäre Breitbandanschlüsse wurden laut Bundesnetzagentur 106.159 und für mobile Breitbandanschlüsse 53.651 valide Messungen berücksichtigt. Im Festnetz bekommen demnach nur vier bis rund 25 Prozent der Endkunden 100 Prozent der vereinbarten maximalen Datenübertragungsrate.
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