Intelligente Messsysteme: Zwangs-Rollout der vernetzten Stromzähler startet
Mit deutlicher Verzögerung kann der verpflichtende Rollout intelligenter Messsysteme starten. Die Vorteile für den Verbraucher dürften sich dabei weiter in Grenzen halten.

Der verpflichtende Einbau vernetzter Stromzähler bei Stromkunden mit größerem Energieverbrauch kann beginnen. Nachdem das Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor drei Monaten ein drittes Smart-Meter-Gateway zertifiziert hat, liegen nun die rechtlichen Voraussetzungen für den Rollout der Geräte vor. Die "Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme" gilt laut BSI (PDF) zum 24. Februar 2020 als bekanntgegeben und kann damit sofort vollzogen werden. Betroffen sind zunächst alle Kunden mit einem Verbrauch von mehr 6.000 Kilowattstunden (kWh) im Jahr.
Der Bundestag hatte im Juni 2016 das umstrittene Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende verabschiedet. Demnach müssen bis zum Jahr 2032 sämtliche mechanischen Ferraris-Zähler bei den Stromkunden durch elektronische Zähler ersetzt werden. Zudem werden Millionen Verbraucherhaushalte und Stromerzeuger mit vernetzten Stromzählern, sogenannten intelligenten Messsystemen, ausgestattet. Als Kommunikationsmodul dient dabei das Smart Meter Gateway (SMGW).
Verzögerung durch hohe Anforderungen des BSI
Ursprünglich sollten die ersten Geräte bereits vom Jahr 2017 an eingebaut werden. Die Anforderungen des BSI waren jedoch so hoch, dass die Hersteller die Gateways nicht liefern konnten. Der verpflichtende Einbau der Geräte bei den Kunden kann erst dann starten, nachdem dies für "technisch möglich" erklärt wurde. Dazu müssen mindestens drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die erfolgreich das Zertifizierungsverfahren durchlaufen haben und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Das schreibt Paragraf 30 des Messstellenbetriebsgesetzes vor.
Inzwischen haben die Unternehmen EMH Metering, Sagemcom Dr. Neuhaus und Openlimit Signcubes AG laut BSI ein Gateway erfolgreich zertifizieren lassen. Sechs weitere Produkte, darunter von Marktführer Landis + Gyr, befinden sich derzeit in der Evaluierung. Auf Wunsch von Kunden konnten allerdings schon Smart Meter Gateways installiert werden, nachdem das BSI im Dezember 2018 das erste Zertifikat erteilt hatte.
Betreiber müssen vor Einbau informieren
Allerdings müssen die Messstellenbetreiber beim nun startenden Pflichteinbau bestimmte Fristen beachten. Denn "drei Monate vor der Ausstattung der Messstelle sind die betroffenen Anschlussnutzer, Anschlussnehmer, Anlagenbetreiber und Messstellenbetreiber zu informieren und auf die Möglichkeit zur freien Wahl eines Messstellenbetreibers (...) hinzuweisen", heißt es in Paragraf 37 des Messstellenbetriebsgesetzes. Zudem müssen die Kunden laut Paragraf 38 spätestens zwei Wochen vor dem Einbau informiert werden, wenn der Messstellenbetreiber dazu deren Grundstück oder Räume betreten muss. Die Bundesnetzagentur stellt auf ihren Seiten umfangreiche Information zum Rollout der Messsysteme bereit.
Stromverbrauch (kWh) | jährliche Maximalkosten (brutto) | Einbauzeitraum |
---|---|---|
> 100.000 | angemessenes Entgelt | 2017 - 2032 |
50.000 - 100.000 | 200 Euro | 2017 - 2025 |
20.000 - 50.000 | 170 Euro | 2017 - 2025 |
10.000 - 20.000 | 130 Euro | 2017 - 2025 |
6.000 - 10.000 | 100 Euro | 2020 - 2028 |
4.000 - 6.000 | 60 Euro | ab 2020 (optional) |
3.000 - 4.000 | 40 Euro | ab 2020 (optional) |
2.000 - 3.000 | 30 Euro | ab 2020 (optional) |
< 2.000 | 23 Euro | ab 2020 (optional) |
Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 6.000 kWh pro Jahr müssen nicht verpflichtend mit einem vernetzten Stromzähler ausgestattet werden. Allerdings können die Betroffenen nicht widersprechen, wenn nach dem Willen der Messstellenbetreiber selbst kleinste Haushalte mit einem Verbrauch von weniger als 2.000 Kilowattstunden an ein Smart Meter Gateway angeschlossen werden sollen. Daher sprechen Verbraucherschützer von einer "Zwangsdigitalisierung". Die Zusatzkosten für die vernetzten Zähler sind allerdings je nach Verbrauch begrenzt. Deren Nutzen durch variable Tarife dürfte sich in Grenzen halten, wie Studien ergeben haben. Zudem müssten sich die Verbraucher dazu in einem ersten Schritt vernetzte Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke anschaffen.
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Wie soll das funktionieren? Der Netzbetreiber muesste vom Messtellenbetreiber ueber...
Das ist jetzt aber ein alter Hut, nicht wahr? ;)
Hihi, das funktioniert aber mit den derzeit zugelassenen und den zur Zeit in der...
Und genau das ist Quatsch. Der Kühlschrank muss den ganzen Tag in Betrieb sein, sonst...