Instagram: Niemand hat die Absicht, Nutzerfotos zu verkaufen

Instagram hat nach empörten Reaktionen seiner Nutzer erklärt, die am Montag angekündigten Änderungen in den Nutzungsbedingungen wieder rückgängig zu machen. Ab Januar sollte der folgende Text unter der Überschrift "Rechte" bei Instagram gelten: "(...) Sie gewähren Instagram eine nichtexklusive, voll bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für die Inhalte, die Sie auf oder über den Service veröffentlichen (...)" Weiter sollte es heißen: "... ein Unternehmen oder eine Person kann uns bezahlen, um Ihre (...) Fotos anzuzeigen (...) in Verbindung mit bezahlten oder gesponserten Inhalten oder Werbeaktionen, ohne dass Ihnen dafür irgendwelche Zahlungen zustehen."

In einem Blogbeitrag von Instagram-Mitbegründer Kevin Systrom(öffnet im neuen Fenster) heißt es: "Seit wir diese Änderungen gemacht haben, haben wir eindeutig vernommen, dass viele Nutzer über die Bedeutung der Änderungen verwirrt und verärgert sind." Instagram werde seine "Fehler berichtigen" und Teile der Nutzungsbedingungen wieder ändern. Rechtliche Dokumente könnten leicht fehlinterpretiert werden. "Um es eindeutig zu sagen: Es ist nicht unsere Absicht, eure Fotos zu verkaufen." Auch sollten die Bilder nicht in der Werbung anderer Firmen auftauchen, versicherte Systrom.
Der schleswig-holsteinische Landesdatenschützer Thilo Weichert sagte Golem.de: "Das Vorgehen von Instagram ist besonders perfide. Hier werden nicht nur einseitig und zum Nachteil der Nutzenden die Nutzungsbedingungen und der Datenschutz verändert, hier wird scheinbar unter Verletzung des Persönlichkeitsrechtes mit privaten Bildern Geld zu machen versucht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Derartiges nach US-Verbraucherrecht zulässig ist." Das Vorgehen verstoße gegen europäisches und deutsches Datenschutz- und Verbraucherrecht. Dass eine Facebook-Mitarbeiterin das Vorgehen Instagramms mit dem Argument heruntergespielt habe, andere Anbieter gingen ähnlich vor, zeige, wie verroht die Sitten im kommerziellen Internetgeschäft seien.
National Geographic protestiert bei Instagram
Das Magazin National Geographic teilte bei Instagram mit: "Wir sind sehr besorgt über die Richtung der vorgeschlagenen neuen Nutzungsbedingungen des Dienstes und werden, wenn dies so umgesetzt wird, unser Konto schließen."
Adrian Schneider erklärte in dem IT-Rechtsblog Telemedicus(öffnet im neuen Fenster) , dass es Instagram mit den neuen Bedingungen tatsächlich möglich wäre, Fotos von Nutzern zu verkaufen. "Ob diese Gefahr nun tatsächlich besteht, ist allerdings fraglich." Es sei sehr verbreitet, dass sich Onlineservices sehr weitreichende Rechte einräumten, weil neue Features neue Rechte erforderlich machen könnten. "Oft sind es auch Juristen, die bei der Ausarbeitung der AGB vorausschauend arbeiten wollen und solche PR-Probleme schlicht unterschätzen."
Nach deutschem Recht seien die Nutzungsbedingungen wohl ohnehin unwirksam. "Nicht nur die Einräumung eines übertragbaren Nutzungsrechtes wird nach deutschem Recht nicht wirksam sein. Auch die Tatsache, dass die AGB nur auf Englisch zu haben sind, dürfte ihnen juristisch das Genick brechen. (...) Schon die Art und Weise wie die Nutzungsbedingungen geändert werden, wird voraussichtlich nach deutschem Recht nicht funktionieren."
Anja M. Neubauer kommentierte im Blog ihrer Kanzlei(öffnet im neuen Fenster) , dass die Bedingungen nicht einfach einseitig zum Nachteil der Nutzer geändert werden könnten. "Der Urheber hat nun mal einen Anspruch auf Urheberbenennung, Nutzungslizenzen - also entsprechende, angemessene Vergütung et cetera. Und dies steht so im Urhebergesetz. Nach deutschem Recht geht das jedenfalls nicht so einfach, wie Instagram es hier medienwirksam mit dem Hinweis auf die AGB-Änderungen gerade darzustellen versucht."



