National Geographic protestiert bei Instagram
Das Magazin National Geographic teilte bei Instagram mit: "Wir sind sehr besorgt über die Richtung der vorgeschlagenen neuen Nutzungsbedingungen des Dienstes und werden, wenn dies so umgesetzt wird, unser Konto schließen."
Adrian Schneider erklärte in dem IT-Rechtsblog Telemedicus, dass es Instagram mit den neuen Bedingungen tatsächlich möglich wäre, Fotos von Nutzern zu verkaufen. "Ob diese Gefahr nun tatsächlich besteht, ist allerdings fraglich." Es sei sehr verbreitet, dass sich Onlineservices sehr weitreichende Rechte einräumten, weil neue Features neue Rechte erforderlich machen könnten. "Oft sind es auch Juristen, die bei der Ausarbeitung der AGB vorausschauend arbeiten wollen und solche PR-Probleme schlicht unterschätzen."
Nach deutschem Recht seien die Nutzungsbedingungen wohl ohnehin unwirksam. "Nicht nur die Einräumung eines übertragbaren Nutzungsrechtes wird nach deutschem Recht nicht wirksam sein. Auch die Tatsache, dass die AGB nur auf Englisch zu haben sind, dürfte ihnen juristisch das Genick brechen. (...) Schon die Art und Weise wie die Nutzungsbedingungen geändert werden, wird voraussichtlich nach deutschem Recht nicht funktionieren."
Anja M. Neubauer kommentierte im Blog ihrer Kanzlei, dass die Bedingungen nicht einfach einseitig zum Nachteil der Nutzer geändert werden könnten. "Der Urheber hat nun mal einen Anspruch auf Urheberbenennung, Nutzungslizenzen - also entsprechende, angemessene Vergütung et cetera. Und dies steht so im Urhebergesetz. Nach deutschem Recht geht das jedenfalls nicht so einfach, wie Instagram es hier medienwirksam mit dem Hinweis auf die AGB-Änderungen gerade darzustellen versucht."
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Instagram: Niemand hat die Absicht, Nutzerfotos zu verkaufen |
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Ich verstehe nicht warum du mich gleich beleidigen musst ("Hirn einschalten"), obwohl ich...
Jepp. Die Überschrift ist eindeutig auf das Zitat bezogen. Captain Obvious hat's halt...
Ah, okay, wusste ich nicht.
Niemand hat die Absicht eine Mauer zu bauen....