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Onlineshops: Conrad kauft insolvente Getgoods.de und HoH

Conrad Electronic übernimmt Onlineshops der insolventen Getgoods.de Vertriebs GmbH. Das sind neben Getgoods.de HoH.de und Handyshop.de. Für Kunden, die von der Insolvenz betroffen sind, will Conrad nach einer Lösung suchen.
/ Jens Ihlenfeld
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Conrad-Logistikzentrum in Weinberg (Bild: Conrad)
Conrad-Logistikzentrum in Weinberg Bild: Conrad

Das Oberpfälzer Familienunternehmen Conrad Electronic übernimmt die zu Getgoods gehörenden Onlineshops Getgoods.de, HoH.de und Handyshop.de. Nach schnellem Wachstum war die Getgoods.de Vertriebs GmbH in finanzielle Schieflage geraten und musste am 14. November 2013 Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Conrad übernimmt nahezu alle der 190 Mitarbeiter der Gruppe. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Das Bundeskartellamt hat bereits die Genehmigung erteilt.

Rüdiger Wienberg, Insolvenzverwalter der Getgoods.de Vertriebs GmbH, sieht in der Übernahme eine gute Lösung: "Mit Conrad haben wir einen starken Partner gefunden, der E-Commerce versteht. Damit haben wir eine zukunftsfähige Lösung für Kunden und Mitarbeiter erzielt". Conrad will Getgoods.de als Marke erhalten und als eigenständiges Unternehmen weiterführen. Dennoch werden Synergien im Einkauf oder Logistik angestrebt. "Die Mitarbeiter an den Standorten Frankfurt (Oder) und Berlin werden wir zunächst komplett übernehmen. Für sie und auch für die Kunden und Lieferanten von Getgoods geht das Geschäft ganz normal weiter. In den kommenden Wochen und Monaten werden wir ein tragfähiges und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell entwickeln. Dabei werden wir versuchen, so viele Arbeitsplätze wie irgend möglich zu erhalten", sagt Conrad-Chef Jörn Werner.

In Abstimmung mit Getgoods will Conrad eine Lösung für von der Insolvenz betroffene Kunden finden. Denn Kunden, die vor dem Insolvenzantrag Ware bei Getgoods bestellt und bezahlt, aber noch nicht erhalten haben, haben ebenso ein Problem wie Kunden, die einen Kauf rückabwickeln wollen. Ihre Ansprüche sind Insolvenzforderungen. Das heißt, die Kunden erhalten weder ihre Zahlung zurück noch die bestellte Ware, heißt es in einer FAQ bei Getgoods.de(öffnet im neuen Fenster). Insolvenzforderungen müssen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Insolvenzverwalter schriftlich angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter hat dann dafür zu sorgen, dass das Vermögen von Getgoods.de gleichmäßig unter allen Gläubigern verteilt wird. Auch Gewährleistungsansprüche gegen den Händler sind Insolvenzforderungen.

Das Insolvenzverfahren hat das zuständige Amtsgericht Frankfurt (Oder) am 4. Dezember 2013 eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde Rüdiger Wienberg bestellt, der bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter des Unternehmens tätig war.


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