Innere Sicherheit: Innenministerium zielt auf Kern der Informationsfreiheit
Wie transparent soll der Staat sein? Im Bundesinnenministerium fällt die Antwort offenbar knapper aus als bisher bekannt. Ein interner Vermerk aus dem Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU), der Anfang Februar 2026 entstanden sein soll und dem MDR vorliegt(öffnet im neuen Fenster), deutet auf deutlich tiefere Eingriffe in das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hin, als öffentlich diskutiert wird.
Kontrollinstanz vor dem Aus
Dem Vermerk zufolge ist geplant, die Aufgabe des Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit ersatzlos zu streichen. Der entsprechende Paragraph 12 des IFG könnte entfallen, das zuständige Referat aufgelöst werden. Bürger verlören damit die zentrale Anlaufstelle, an die sie sich bislang wenden können, wenn sie ihre Rechte nach dem IFG verletzt sehen.
Auch Journalisten und Abgeordnete geraten ins Visier. Sie sollen sich künftig auf das Presserecht beziehungsweise das parlamentarische Fragerecht beschränken. Dass beide Gruppen bislang zusätzlich IFG-Anträge stellen können, bezeichnet das Dokument laut MDR als "Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen", für die es eine "Klärung" brauche. Die Folgen wären erheblich: Presserecht und Fragerecht begründen zwar einen Anspruch auf Antworten, nicht aber auf Akteneinsicht oder die Herausgabe behördlicher Unterlagen.
Wen trifft es noch? – Identifizierungspflicht gegen Frag den Staat
Darüber hinaus erwägt das Innenministerium eine Pflicht zur Identifizierung antragstellender Personen. Portale wie Frag den Staat könnten dann nicht mehr, wie es in dem Papier heißt, als "Strohmann" auftreten. Die Plattform unterstützte nach eigenen Angaben seit 2011 mehr als 130.000 Menschen beim Zugang zu amtlichen Informationen.
Weitere Punkte betreffen den Anwendungsbereich des Gesetzes. Laufende Gesetzgebungsverfahren sollen pauschal ausgenommen werden, ebenso Forschung und Lehre. Mögliche Einflussnahmen auf Gesetzentwürfe ließen sich damit erst nach deren Verabschiedung prüfen. Zudem sollen Behörden keine Unterlagen mehr herausgeben, die in anderen Behörden entstanden sind. Betroffene müssten mehrere Anträge stellen, was höhere Kosten bedeuten könnte.
Wie reagieren die Beteiligten? – Widerspruch aus Behörde und Koalition
Das Ministerium bestritt auf Anfrage weder die Existenz des Papiers noch die aufgeführten Vorschläge. Eine Sprecherin verwies laut MDR allgemein auf eine geplante Reform "mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung" sowie auf Sicherheitsanforderungen und eine "wachsende hybride Bedrohungslage". Welche Vorschläge weiterverfolgt werden, ließ das Haus offen.
Beim Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit zeigte man sich gegenüber dem MDR irritiert, die Vorschläge seien nicht abgestimmt gewesen. Ein Wegfall der Kontrollinstanz würde nach Einschätzung eines Sprechers die Bearbeitungsaufwände erhöhen und mehr Verfahren vor die Verwaltungsgerichte bringen. Nötig sei stattdessen ein Transparenzgesetz mit Veröffentlichungspflichten. Auch die SPD-Fraktion distanzierte sich. Ihr innenpolitischer Sprecher Sebastian Fiedler erklärte gegenüber dem MDR, die parallele Nutzung von Presserecht, Fragerecht und IFG sei kein Missbrauch, sondern vom Gesetz gewollt. Einer Reform, die das bestehende Transparenzniveau zurückdrehe, werde man nicht zustimmen.
Wie weit die Pläne tragen, dürfte sich erst in den kommenden Monaten zeigen.


